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Die Berichtserstattung habe erhebliche Folgen für Jörg Kachelmann.

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Mittwoch, 11. Mai 2011 / 19:14:00

Beweisaufnahme im Kachelmann-Prozess beendet

Mannheim - Nach dem Ende der Beweisaufnahme stehen im Vergewaltigungsprozess gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann in Mannheim nun die Plädoyers bevor. Das Urteil soll am 31. Mai verkündet werden.

Nach 41 Verhandlungstagen lehnte das Landgericht Mannheim am Mittwoch alle noch offenen Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ab. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn zeigte sich zuversichtlich. Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Ex-Freundin dürften es schwer haben, an ihrer bisherigen Linie festzuhalten, sagte Schwenn.

Die 38jährige Frau wirft Kachelmann vor, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Der 52jährige Schweizer bestreitet die Vorwürfe. Die Plädoyers der Anklage und der Nebenklage sind für nächsten Mittwoch geplant. Am 24. Mai kommt die Verteidigung zu Wort.

Schwenn nutzte den 41. Verhandlungstag, um noch einmal die Berichterstattung in einigen Medien scharf zu kritisieren. Der Hamburger Staranwalt sprach von einer «unglaublichen Verrohung».

Erhebliche Folgen

Die Berichterstattung habe ein bisher unbekanntes Ausmass erreicht, das erhebliche Folgen für das Leben des Angeklagten habe, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Das Gericht lehnte allerdings den Antrag Schwenns ab, «Focus» und «Bild am Sonntag» zur Herausgabe einer möglichen Vergütungsvereinbarung mit einer Schweizer Zeugin zu zwingen.

Es sei nicht eindeutig, dass die Frau die Quelle für die Berichterstattung in den beiden Medien gewesen sei, erklärte das Gericht. Die angebliche Ex-Freundin war im Februar in der Schweiz unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Details aus der Vernehmung tauchten später in der Presse auf.

Rechtsmediziner nicht befangen

Die Verteidigung scheiterte auch mit dem Antrag, den Rechtsmediziner Rainer Mattern wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Das Gericht sah keinen Grund, seine Unparteilichkeit infrage zustellen.

Mattern hatte die Ex-Geliebte nach der mutmasslichen Vergewaltigung untersucht. Er konnte weder beweisen, dass sich die Frau die Verletzungen an Hals und Oberschenkel selbst zugefügt hat, noch dass sie von Kachelmann stammen.

Den Antrag der Staatsanwaltschaft, Zeugen zu angeblichen Medienkontakten der Kachelmann-Seite vernehmen lassen, lehnte das Gericht ebenfalls ab.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=491492

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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