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Stäfa am Zürichsee, wo der Schüler wohnt.

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Dienstag, 10. Mai 2011 / 15:49:16

Schweizer Prügelschüler ist wieder in der Schweiz

München/Zürich - Der erste der drei jungen Schweizer, die als «Schläger von München» Negativ-Schlagzeilen gemacht haben, ist wieder zuhause. Er wurde im März von Deutschland in die Schweiz abgeschoben und mit einer Einreisesperre belegt.

Der Leiter der bayrischen Justizvollzugsanstalt Laufen-Lebenau, Andreas Wagner, bestätigte der SDA am Dienstag eine Meldung von «20 Minuten Online», wonach der junge Mann nach Stäfa in die Schweiz abgeschoben worden ist, wo die Mutter des jungen Mannes wohnt. In dieser Jugendstrafanstalt verbüsste der Schweizer seit Anfang Dezember 2010 seine Strafe.

Am 8. März sei er per «Schubbus» aus der Anstalt gekommen. Mit Umwegen über andere Strafanstalten wurde er schliesslich am 21. März 2011 über die Grenze in die Schweiz gebracht. Insgesamt hatte er also von seiner Verhaftung Mitte 2009 bis zum Zeitpunkt der Abschiebung 22 Monate und drei Wochen abgesessen. Seine Gesamtstrafe betrug zwei Jahre und zehn Monate.

Die Abschiebung war laut Wagner ein Entscheid der Ausländerbehörde in Zusammenarbeit mit der zuständigen Vollstreckungsbehörde. Auf einen Vollzug der restlichen Strafe wurde verzichtet - der Abgeschobene erhielt aber eine mehrjährige Einreisesperre für Deutschland. Für wieviele Jahre diese gilt, konnte Wagner nicht sagen. Würde er dagegen verstossen, so könnte er verhaftet werden.

Gefährliche Körperverletzung

Der heute bald 19-Jährige war am 22. November 2010 von der Jugendkammer des Landgerichts München der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Er war mit der mildesten Strafe des Schlägertrios davongekommen.

Die beiden anderen hatte das Gericht zudem des versuchten Mordes für schuldig erachtet. Der Hauptangeklagte kassierte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Er hat als einziger das Urteil an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe weitergezogen. Der Dritte Angeklagte war zu vier Jahren und zehn Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden.

 

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=491271

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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