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WOZ-Titelbild vom 21. April 2011.

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Biene Maja Thomas Ott

 Biene Maja
 Thomas Ott



Donnerstag, 21. April 2011 / 18:17:00

Sicherheit vom AKW Mühleberg ungenügend

Bern - Die Wochenzeitung «WOZ» hat das Gesuch veröffentlicht, mit dem die Mühleberg-Gegner vom Bund die sofortige Abschaltung des AKW fordern. Es enthält als geheim eingestufte Passagen eines Gutachtens, welches das Versagen der Zuganker am AKW für möglich hält.

Das 47-seitige «Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM)» ging am 21. März ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Verfasst hat es Anwalt Rainer Weibel im Namen von über 100 AKW-Gegnern.

Weibel bestätigte am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA, dass es sich beim Dokument, das die «WOZ» auf ihre Website stellte, um sein Gesuch handelt.

Das Papier galt als geheim, da es seinerseits aus Dokumenten zitiert, die laut Bundesverwaltungsgericht nicht publik werden dürfen. Besonders brisant: Ein Gutachten des deutschen TÜV Nord zu den Kernmantelrissen im AKW Mühleberg. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) - damals noch HSK - hatte es 2006 in Auftrag gegeben.

Weibels Gesuch hält die Hauptbefunde dieses Gutachtens fest. Demnach kann der Erhalt der Integrität der umstrittenen Zugankerkonstruktion «im Betrieb und bei Störfällen nicht uneingeschränkt vorausgesetzt werden». Es sei «das Versagen eines oder mehrerer Zuganker nicht auszuschliessen». Mit den Zugankern werden Risse des Kernmantels gesichert.

Genügt Schweizer Regeln nicht

Die AKW-Gegner haben die TÜV-Befunde dem Öko-Institut Darmstadt zur Beurteilung vorgelegt und eine Kurzstellungnahme erarbeiten lassen. Auch diese darf jedoch nicht veröffentlicht werden, weil sie aus dem geheimen Gutachten zitiert.

Unter anderem kommt das Institut - nachzulesen im Weibels Gesuch - zum Schluss, es sei «nicht nachvollziehbar, weshalb das ENSI trotz des TÜV-Gutachtens seit 2006 dem Bewilligungsinhaber noch vier Jahre Zeit einräumt, um das bisherige Instandhaltungskonzept zu 'überarbeiten'».

Und weiter: «Zusammenfassend ist es unverständlich, weshalb HSK/ENSI den Betrieb des KKM trotz der eindeutig negativen Bewertungen der Zugankerkonstruktion durch den TÜV weiterhin zulässt.» Und dies, obwohl die Zugankerkonstruktion «den sicherheitstechnischen Anforderungen des Schweizer Regelwerks nicht genügt».

Minimalste Akteneinsicht erstritten

Die Mühleberg-Gegner haben sich vor Gericht Einsicht in einen Teil der Akten erstritten. Sie bekamen 9 von 80 Aktenordnern zu sehen, dürfen aber nicht sagen, was drin steht.

In ihrem 47-seitigen Gesuch ans UVEK fordern die Gegner, Mühleberg die Bewilligung definitiv zu entziehen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des ordentlichen Verfahrens soll das AKW vorsorglich ausser Betrieb genommen werden.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=488698

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