stellenmarkt.ch
Gerichtsschreiberin / Gerichtsschreiber mit Hauptsprache Deutsch
80%-100% / St. Gallen Sie interessieren sich für öffentliches Recht und haben Freude an der Redaktion von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts....   » Weiter
Biotechnologist 80 - 100 % (w/ m/ d)
Getreu der Vision "We drive innovation to improve people's lives" liefern die Hamilton Unternehmen seit 1950 Lösungen für die Gesundheitsbranche. Wir...   » Weiter
International Marketing & Communications Specialist
Deine Aufgaben: Event Maestro : Du planst, führst durch und wertest interne und externe Veranstaltungen wie Messen, Konferenzen sowie Mitarbeiter-...   » Weiter
Legal Counsel Trading 60-100%
Repower ist eines der führenden Energieunternehmen der Schweiz. Als Arbeitgeberin setzt Repower auf Eigeninitiative und Vertrauen, um die Kreativität...   » Weiter
Maschinenführer Pharma Produktion 100% (m/ w/ d)
Ihre Aufgaben Maschinenführung von Abfüll- und Konfektionierungsanlagen. Formatwechsel der Abfüll- und Verpackungsanlagen Reinigung der Abfüll- und...   » Weiter
Online Produzent:in im Stundenlohn
Deine Aufgaben Du produzierst Online-Stories aus den Beiträgen der Journalist:innen Du wählst Bilder und multimediale Elemente für die Online-Stories...   » Weiter
Compliance Officer
Das erwartet dich: Führung und Weiterentwicklung unseres Compliance Management Systems Überwachen von Prozessen zur Einhaltung von gesetzlichen,...   » Weiter
Quality Manager & fachtechnisch verantwortliche Person (alle, 60%)
Was wir von Ihnen erwarten Fachtechnisch verantwortliche Person. Sicherstellung der regulatorischen Compliance und sämtlicher lokaler...   » Weiter
» Mehr freie Stellen
Stellenmarkt
Presse
Inland
Wirtschaft
Ausland
Sport
Kultur
Internet
Boulevard
Wetter

Fussball
Formel 1
Radfahren

Telekommunikation
Informatik
Arbeitsmarkt
Immobilien
Reisen

Publireportage
Kultur
Gewerbe
Hotels
Shopping
Freizeit
Verkehr
Bildung
Soziales
Politik
Presse
Impressum
Datenschutzerklärung



Kostuem TEUFELINNEN KOSTÜM
TEUFELINNEN KOSTÜM
Fasnacht
Kostüme

 

Fussball-Trikots aus den 60er und 70er Jahren. Kult und Style pur!

MAILAND INTER SHIRT
 

schatzsuche.ch
Gratis-Wettbewerb
Flugreise für 2 Personen & 100 Tagespreise zu gewinnen!
Spielspass pur!
schatzsuche.ch Gewinnspiel
 

www.auskunft.ch
Internetsuche:

Kanton SG
Schweiz



News - powered by news.ch


Susanne Wille berichtete in «10 vor 10» über einen Nebenwirkungsfall bei «Yasmin».

Abbildung vergrössern

 
www.sendungen.info, www.yasmin.info, www.rechtens.info, www.waren.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Faster Pussycat Kill Kill! Christina Ricci

 Faster Pussycat Kill Kill!
 Christina Ricci



Donnerstag, 21. April 2011 / 13:51:57

Die Sendungen über «Yasmin» waren rechtens

Bern - Das SF-Nachrichtenmagazin «10vor10» hat mit seinen Berichten über mögliche Nebenwirkungen der Antibabypille «Yasmin» das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Mit dieser Feststellung stützt das Bundesgericht einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI).

Die UBI hatte letzten Sommer eine Beschwerde der «Yasmin»-Herstellerin Bayer (Schweiz) AG gegen die Berichterstattung in der Sendung «10vor10» abgelehnt. Damit mochte sich das Pharmaunternehmen aber nicht abfinden, und es zog den Fall vors Bundesgericht.

Auch hier blitzte die Bayer (Schweiz) AG ab, soweit das Bundesgericht auf die Beschwerde eintrat. Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil muss die Firma die Gerichtskosten in Höhe von 3000 Franken übernehmen.

Im Mai 2009 hatte «10vor10» des Schweizer Fernsehens über ein damals 16-jähriges Mädchen berichtet, das nach der Einnahme von «Yasmin» eine Lungenembolie erlitt und seither schwer behindert ist. Von diesem Fall ausgehend, machte das Nachrichtenmagazin in zwei weiteren Sendungen mögliche Nebenwirkungen von Verhütungsmitteln zum Thema.

«Manipulative» Berichte

Bayer (Schweiz) AG kritisierte in der Folge, dass die «manipulativen» Berichte fälschlicherweise den Eindruck erweckten, «Yasmin» sei besonders gefährlich. Das gesetzlich verankerte Sachgerechtigkeitsgebot sei deshalb verletzt worden. Wie die UBI kam das Bundesgericht nun aber zum Schluss, dass dies nicht der Fall war.

In den Sendungen sei nicht behauptet worden, dass «Yasmin» gefährlicher sei als andere Verhütungspillen. Vielmehr sei die Frage aufgeworfen worden, ob dies der Fall sei. Die Beschwerdeführerin habe wiederholt die Gelegenheit gehabt, sich zu den Vorwürfen zu äussern, befanden die Bundesrichter. Im Übrigen habe «10vor10» darauf hingewiesen, dass auch andere Antibabypillen Nebenwirkungen verursachen könnten.

Die Bundesrichter räumen zwar ein, dass «10vor10» einzelne Elemente auf tendenziöse Weise hinterfragt habe. Doch auch in diesem Fall sei für das Publikum der anwaltschaftliche, kritische Standpunkt der Sendungen erkennbar gewesen.

«Zusammengefasst ergibt sich, dass die umstrittenen Beiträge als Gesamtes in einzelnen Punkten allenfalls anders und möglicherweise auch besser hätten gestaltet werden können», heisst es in der Urteilsbegründung. Dies genüge jedoch nicht, um ein aufsichtsrechtliches Einschreiten der UBI zu rechtfertigen.

 

fkl (Quelle: sda)

  • Artikel per E-Mail versenden
  • Druckversion anzeigen
  • Newsfeed abonnieren
  • In Verbindung stehende Artikel:


    Studien zeigen erhöhtes Risiko bei Bayer-Verhütungsmittel Yasmin
    Freitag, 22. April 2011 / 09:45:48
    [ weiter ]
     


     
     
     
     
     

    Foto: hpgruesen (Pixabay License)

    Publireportage

    Mit dem Privatjet durch Europa

    Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]

     
     


    World-class Startups. Swiss Made.
    venturelab AG
    Kesslerstrasse 9, 9000 St. Gallen

     
    Firma genial einfach gründen und Erfolg versprechend starten.
    IFJ Institut für Jungunternehmen
    Schützengasse 10, 9000 St. Gallen


    Das unabhängige Elektronische Medienhaus aus St.Gallen.
    VADIAN.NET AG
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen


    Die Schweizer Hotel-Plattform
    hotel.ch
    Katharinengasse 10, 9000 St. Gallen

     
    Expanding Business Horizons
    Greater Zurich Area AG
    Limmatquai 122, 8001 Zürich

    1 bis 5 (von 4'131 Einträgen)

     Weiter 
     
     
     
    Mit Ihrem Eintrag präsentieren Sie Ihr Unternehmen in einem sehr attraktiven und dynamischen Umfeld von innovativen Unternehmen. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance, attraktive Geschäftspartner für den zukünftigen Erfolg kennen zu lernen.

    © 2024 by St.Gallen
    online
    alle Rechte vorbehalten

    Ein Service der VADIAN.NET AG

    webdesign © 1997-2024
    by VEBTREX

    nach oben

    Stellenmarkt | Kredit | Leasing | Hotel | Seminare | Veranstaltungen
    Domain registrieren | Markenregister | Marktplatz
    SMS Blaster | Einkaufen | Feedback | Jobs | Werbung | Impressum