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PostFinance unternahm keine Abklärungen, als eine ungewöhnlich hohe Barauszahlung verlangt wurde.

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Donnerstag, 21. April 2011 / 07:14:12

Schweizerische Post schuldig gesprochen

Solothurn - Die Schweizerische Post ist vom Amtsgericht Solothurn-Lebern der Geldwäscherei schuldig gesprochen und zu einer Busse von 250'000 Franken verurteilt worden. PostFinance ist damit das erste wegen Geldwäscherei verurteilte Schweizer Finanzunternehmen.

PostFinance habe im Vorfeld einer ungewöhnlich hohen Barauszahlung über 4,6 Millionen Franken keine Abklärungen vorgenommen, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern der Nachrichtenagentur SDA sagte.

Das Geldwäschereigesetz schreibe jedoch vor, dass zumindest bei ungewöhnlichen Fällen vor einer Auszahlung die Plausibilität abgeklärt werden müsse. Da die Post nicht über Reglemente für Barauszahlungen verfügt habe, sei dies ein Organisationsmangel.

Der Einzelrichter Daniel Wormser sah es als erwiesen an, dass als Vortat zweifellos eine betrügerische Handlung stattgefunden habe. Auch in der juristisch heiklen Frage der Anlasstat entschied sich das Gericht gegen die Post.

Bestrafung möglich

Demnach können Unternehmen als juristische Personen auch dann bestraft werden, wenn keiner natürlichen Person eine konkrete Handlung nachgewiesen werden kann. Das Gericht stützte sich auf die Gesetzgebung sowie Artikel 102 des Strafgesetzbuchs und widersprach den bisher herrschenden Lehrmeinungen.

Im Prozess am Dienstagvormittag in Solothurn ging es um eine Barauszahlung an den Verantwortlichen einer Anlagefirma von 4,6 Millionen Franken am 11. Februar 2005 am Postschalter in Solothurn. Das Geld war erst am Vortag auf dem Konto der Anlagefirma eingetroffen.

Nicht nachgeforscht

Eine Angestellte der Post in Solothurn kontaktierte wegen der ungewöhnlich hohen Auszahlung die für Geldwäscherei zuständige Stelle der Post. Der Spezialist prüfte jedoch lediglich, ob das Konto nicht gesperrt war und ob sich genug Geld darauf befand.

Die Staatsanwaltschaft warf der Post im Prozess vor, dass sie über Herkunft, Anlagefirma und Verwendung des Geldes vor der Auszahlung nicht nachgeforscht habe. Sie forderte eine Busse von 2,6 Millionen Franken. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch verlangt.

Das Geld ist weg

Die beiden Verantwortlichen der Anlagefirma sind in einem späteren Prozess des gewerbsmässigen Betrugs und der Veruntreuung angeklagt. Sie sollen insgesamt 34 Millionen Franken von 95 Kunden zweckentfremdet haben.

Trotz des Urteils bleibt das am Schalter in Solothurn ausbezahlte Geld bis heute spurlos verschwunden. Daran konnten auch 64 Rechtshilfegesuche in acht Ländern nichts ändern.

 

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=488580

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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