Mittwoch, 20. April 2011 / 12:17:00
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BAG will den Masern den Garaus machen
Bern - Die Schweiz thematisiert während der Europäischen Impfwoche vom 23. bis 30. April wiederum die Eliminierung der Masern. Die Ausrottung der Masern stelle eine der grössten Herausforderungen der Schweiz im Impfbereich dar, hält das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fest.
Die von der Weltgesundheitsorganisation WHO ursprünglich auf Ende 2010 festgesetzte Frist für die Masern-Eliminierung musste bis Ende 2015 verlängert werden. Mehrere Länder, darunter auch die Schweiz, schafften es wegen einer zu tiefen Durchimpfung nicht, die Masern zu eliminieren, wie es in einem BAG-Communiqué vom Mittwoch heisst.
Nachdem in der Schweiz bereits zwischen 2006 und 2009 eine grosse Masernepidemie aufgetreten ist, kommt es seit Ende letzten Jahres erneut zu Masernausbrüchen. Bis heute wurden total 321 Masernfälle in 19 Kantonen festgestellt.
Am meisten Fälle im Kanton Genf
Der Kanton Genf verzeichnet mit 138 Erkrankungen am meisten Fälle. Diese wurden teilweise aus dem grenznahen Frankreich importiert, wo zurzeit grosse Ausbrüche registriert werden. Ein neuer Ausbruch mit 14 Masernfällen aus den Kantonen Thurgau und Zürich wurde mit einem Gottesdienstbesuch in Frauenfeld Ende März in Verbindung gebracht.
42 Prozent der seit Dezember 2010 gemeldeten Masernfälle betreffen Erwachsene über 20 Jahre. 10 Prozent der Betroffenen mussten ins Spital, 5 Prozent litten an einer Lungenentzündung.
Durchimpfungsrate von 95 Prozent nötig
Um die Masern zu eliminieren, brauche es eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent, schreibt das BAG. Gemäss neusten gesamtschweizerischen Zahlen (2008) beträgt die Durchimpfung bei den Kleinkindern, die eine Dosis erhalten haben, 90 Prozent. Mit zwei Dosen wurden 75 Prozent geimpft.
Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind beträchtlich. Die beiden Extreme sind Genf mit 90 Prozent und Appenzell Innerrhoden mit 50 Prozent bei zwei Dosen.
Es wird empfohlen, die erste Dosis des Masernimpfstoffs im Alter von 12 Monaten und die zweite zwischen 15 und 24 Monaten zu verabreichen. Kinder, Jugendliche und nach 1963 geborene Erwachsene, die noch nicht mit zwei Dosen geimpft worden sind, können die Impfung jederzeit vervollständigen.
bg (Quelle: sda)
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