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Bundesrat Didier Burkhalter hatte mehrere Vorschläge unterbreitet.

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Biene Maja Thomas Ott

 Biene Maja
 Thomas Ott



Mittwoch, 6. April 2011 / 12:47:00

Rückerstattung von Prämien via CO2-Abgabe

Bern - In einigen Kantonen haben die Versicherten in den letzten Jahren zu viel Krankenkassenprämien bezahlt, in anderen zu wenig. Der Bundesrat will nun für einen Ausgleich sorgen. Er hat am Mittwoch den Mechanismus festgelegt.

Das System ist auf sechs Jahre befristet und soll einen Ausgleich im Umfang von insgesamt rund 1 Milliarde Franken ermöglichen, wie Gesundheitsminister Didier Burkhalter vor den Medien in Bern sagte.

In Kantonen mit zu hohen Prämien erhalten die Versicherten die zu viel bezahlten Prämien via CO2-Abgabe-Vergütung zurückerstattet. Wer zu viel bezahlt hat, erhält also einen grösseren Anteil aus dem CO2-Abgaben-Topf. Die Vergütung wird auf der Prämienrechnung gutgeschrieben.

Abzug fällt weg

Wer in einem Kanton mit zu niedrigen Prämien lebt, erhält in den nächsten Jahren weniger oder gar nichts aus dem CO2-Abgaben-Topf. Für das Jahr 2011 beträgt der maximale Zuschlag zum Beispiel 48 Franken. Es darf höchstens die Vergütung aus dem CO2-Abgaben-Topf wegfallen, eine eigentliche Prämienerhöhung gibt es nicht.

Auch Versicherte im Kanton Bern, wo das Reserven-Defizit gross ist, müssen also nicht mehr bezahlen als die normale Prämie. Profitieren werden von der Rückerstattung Versicherte in den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Jura, Basel-Stadt, Zürich, Thurgau und Tessin.

Schnellster Weg

Der Bundesrat hat das EDI beauftragt, eine entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes vorzulegen. Innenminister Didier Burkhalter hatte mehrere Vorschläge unterbreitet, darunter eine Verfassungsänderung. Schliesslich habe sich der Bundesrat aber für den Weg der Gesetzgebung entschieden, weil dieser rascher zum Ziel führe, schreibt das EDI.

Das Problem entstand, weil Krankenversicherer in der Vergangenheit in manchen Kantonen Reserven gebildet und diese dann auf andere Kantone verteilt hatten. Dazu wird es nicht mehr kommen: In Zukunft müssen die Krankenversicherer die Prämien nach den effektiven Kosten in den Kantonen berechnen.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=486345

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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