Dienstag, 22. März 2011 / 11:30:00
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Einheitliche Kriterien für SNB-Bankrat-Wahl
Bern - Der Bundesrat und die Generalversammlung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sollen künftig ihre Kandidaten für einen Sitz im SNB-Bankrat nach einheitlichen Kriterien auswählen. Dazu haben das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die SNB eine Vereinbarung unterzeichnet.
Das Memorandum of Understanding diene dazu, dass die für die SNB wichtigen Qualitäten und Fachkompetenzen gewährleistet blieben, heisst es in einer Mitteilung des EFD vom Dienstag. Dies soll erreicht werden, indem die beiden Wahlbehörden - der Bundesrat und die SNB-Generalversammlung - Kandidaten für die Wahl in den Bankrat nach einheitlichen Prinzipien vorschlagen.
Die Wahlvorschläge werden zwischen EDF und SNB koordiniert. Der Bankrat umfasst elf Mitglieder. Gemäss Nationalbankgesetz bestimmt der Bundesrat sechs Mitglieder. Die Generalversammlung wählt die restlichen fünf.
Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, die maximale Amtszeit 12 Jahre. Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung der SNB im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetz, Reglementen und Weisungen.
Diskussion um Hildebrand
Diese Entscheidung dürfte eine Reaktion auf die grossen Diskussionen um die Finanztätigkeiten der SNB im letzten Jahr sein. SNB-Präsident Philipp Hildebrand musste nach grossen Devisenverlusten harsche Kritik von diversen Seiten hinnehmen.
dyn (Quelle: news.ch mit Agenturen)
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