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Philip Crowley.

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Sonntag, 13. März 2011 / 21:24:25

Sprecher des US-Aussenministeriums tritt zurück

Washington - Nach kritischen Bemerkungen über die Behandlung des Wikileaks-Informanten Bradley Manning ist der Sprecher des US-Aussenministeriums, Philip Crowley, am Sonntag zurückgetreten.

Manning wird in Einzelhaft gehalten. Crowley nannte Mannings Behandlung «lächerlich» und «dumm». US-Präsident Barack Obama war daraufhin während einer Medienkonferenz auf die Bemerkung hin angesprochen worden.

«Wegen der Auswirkungen meiner Bemerkung, für die ich die volle Verantwortung übernehme, habe ich meinen Rücktritt eingereicht», hiess es in einer Stellungnahme aus Crowleys Büro.

Nach einem Bericht des US-Senders CNN hatte Crowley im Freundeskreis die Befürchtung geäussert, dass eine Misshandlung Mannings zu Problemen bei der strafrechtlichen Verfolgung des Gefreiten führen könnte.

Aussenministerin Hillary Clinton nahm das Rücktrittsgesuch «mit Bedauern» an und dankte Crowley, der das Amt seit Mai 2009 versah. Er war zudem bereits unter Präsident Bill Clinton Sprecher des Nationalen Sicherheitsrates der USA.

Haftbedingungen kritisiert

Mannings Anwalt hatte sich unlängst beschwert, sein Mandant habe wegen angeblicher Selbstmordgefahr mehrere Nächte lang nackt schlafen müssen. In einem von der britischen Zeitung «Guardian» am Freitag abgedruckten Brief Mannings hatte der 23-Jährige zudem geschildert, er müsse nackt vor Gefängniswärtern strammstehen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hatte der US-Regierung schon Anfang des Jahres «unmenschliche Behandlung» des Gefreiten vorgeworfen. Obwohl er nicht verurteilt sei, werde er inhumanen Haftbedingungen ausgesetzt. Das Pentagon wies die Vorwürfe strikt zurück. Manning werde behandelt wie andere Häftlinge auch.

Dem 23-jährigen Soldaten wird vorgeworfen, als geheim eingestufte Daten aus Pentagon-Computern an die Internet-Enthüllungsplattform Wikileaks von Julian Assange weitergegeben zu haben. Am schwersten wiegt dabei der Vorwurf der «Kollaboration mit dem Feind».

Im Falle einer Verurteilung droht ihm dabei die Todesstrafe. Die Militärstaatsanwaltschaft machte aber bereits klar, dass sie die Höchststrafe nicht fordern will.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=482696

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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