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Freitag, 4. März 2011 / 15:42:25

Bundesrat passt Sanktionen gegen Libyen an

Bern - Der Bundesrat will sicherstellen, dass über Firmen wie Tamoil keine Gelder an den Gaddafi-Clan fliessen. Er hat am Freitag die Sanktionen der Schweiz gegen Libyen verschärft. Neu sind auch Finanztransaktionen an den Gaddafi-Clan verboten.

Am 21. Februar hatte der Bundesrat die Konten von Muammar Gaddafi und seinem Umfeld sperren lassen, noch bevor andere Staaten reagierten. In der Zwischenzeit hat auch die UNO Sanktionen ergriffen. Nun hat der Bundesrat die Schweizer Sanktionen angepasst.

Die Schweiz wolle jegliche finanzielle Unterstützung von Muammar Gaddafi und seines Umfelds verhindern, teilte der Bundesrat mit. Deshalb habe er die Verordnung über Massnahmen gegenüber gewissen Personen aus Libyen mit einem zusätzlichen Verbot ergänzt.

Neu sind nicht nur die Konten eingefroren, sondern auch Transaktionen an Mitglieder des Gaddafi-Clans verboten: Gemäss der ergänzten Verordnung ist es untersagt, Mitgliedern der Gaddafi-Familie Gelder zu überweisen oder «Gelder und wirtschaftliche Ressourcen sonstwie direkt oder indirekt zur Verfügung zu stellen».

Banken müssen Transaktionen prüfen

Dies bedeutet etwa, dass Banken künftig Finanztransaktionen des Erdöl-Unternehmens Tamoil, das im Besitz des von Libyen kontrollierten und in Holland angesiedelten Unternehmens Oilinvest ist, prüfen müssen. Es heisst aber nicht, dass zum Beispiel Finanztransaktionen von Tamoil an Oilinvest verboten sind.

In seiner Mitteilung hält der Bundesrat fest, die vom UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen richteten sich gegen natürliche Personen. Libysche Staatsunternehmen oder vom Staat direkt oder indirekt kontrollierte Gesellschaften seien von den Massnahmen nicht betroffen, sofern sie nicht von der UNO explizit den Sanktionen unterworfen würden.

Tamoil sieht keine Veränderungen

Die Aktivitäten von Tamoil aber seien nicht in Frage gestellt, sagte Simonazzi. Für Tamoil ändert denn auch nichts, wie Sprecher Laurent Paoliello auf Anfrage sagte. Unter verstärkter Beobachtung stehe das Unternehmen nicht.

Mit seiner Verordnung vom 21. Februar 2011 hatte der Bundesrat die Vermögenswerte von 29 Personen aus Libyen mit einer Sperre belegt. Darunter befänden sich auch alle von der UNO gelisteten Personen, hält der Bundesrat fest. Die UNO hatte lediglich 6 Personen Finanz-Sanktionen unterworfen.

bg (Quelle: sda)

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