Dienstag, 1. März 2011 / 11:11:00
![](/img/1pix_transparent.gif)
Zinssatz für Mieten unverändert bei 2,75 Prozent
Bern - Der Referenzzinssatz für Mieten in der Schweiz bleibt bei 2,75 Prozent. Er war vor drei Monaten um 0,25 Prozent auf erstmals unter 3 Prozent gesenkt worden. Der Zinssatz, der als Referenz für Mieterhöhungen oder -senkungen gilt, wird quartalsweise überprüft.
Angepasst wird er, wenn der Durchschnittszinssatz für Hypotheken um jeweils um 0,25 Prozent gestiegen oder gesunken ist. Dies sei per 31. Dezember nicht der Fall gewesen, teilte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mit.
Nächste Überprüfung am 1. Juni
Der Durchschnittszinssatz für Hypotheken ist gegenüber dem Vorquartal zwar weiter gesunken - von 2,65 Prozent auf 2,59 Prozent. Damit die Mieter aber eine weitere Mietzinssenkung geltend machen können, müsste der Durchschnittszins auf ein Niveau von 2,43 Prozent absinken.
Soweit sein könnte es allenfalls am 1. Juni, wenn die Zinsen erneut überprüft werden. Das Bundesamt für Wohnungswesen weist darauf hin, dass Mieter weiterhin Ansprüche geltend machen können, die sich auf die letzte Senkung vom 1. Dezember 2010 beziehen.
Viele Mieten seien zu hoch
Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) rief Mieter in einer Mitteilung dazu auf, die Miete zu überprüfen und beim Vermieter das Recht auf weniger Mietzins einzufordern. Viele Mieten seien nach der Senkung des Referenzzinssatzes vom 1. Dezember und auch nach der Senkung im Jahr 2009 nicht angepasst worden und damit zu hoch.
Allein aus der Senkung des Referenzzinssatzes vom 1. Dezember 2010 leitet der MV bei einer Monatsmiete von 1200 Franken einen Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von 419 Franken im Jahr ab. Bei monatlich 2000 Franken Miete sind es 698 Franken und bei einer Monatsmiete von 3500 Franken 1222 Franken pro Jahr.
Nicht einziger Faktor
Der Hauseigentümerverband (HEV) seinerseits rät Vermietern, jeden Fall einzeln zu überprüfen. Faktoren für die Berechnung des Mietzinses seien neben dem Referenzzinssatz auch die Betriebs- und Unterhaltskostenteuerung und wertvermehrende Investitionen ins Gebäude, sagte HEV-Vizedirektorin Monika Sommer der SDA.
Gemäss dem Obligationenrecht können Mietzinse als missbräuchlich angefochten werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass Vermieter wegen einer wesentlichen Änderung der Berechnungsgrundlagen einen übersetzten Mietertrag erzielen.
bg (Quelle: sda)
Artikel per E-Mail versenden
Druckversion anzeigen
Newsfeed abonnieren
In Verbindung stehende Artikel:
Mieter dürfen auf tieferen Mietzins hoffen
Donnerstag, 1. Dezember 2011 / 09:45:00
[ weiter ]
Referenzzinssatz für Mieten bleibt unverändert
Donnerstag, 1. September 2011 / 10:45:00
[ weiter ]
Verband kritisiert Referenzzinssatz für Mieten
Freitag, 19. August 2011 / 15:24:00
[ weiter ]
Wohnen bleibt in der Schweiz gleich teuer
Mittwoch, 1. Juni 2011 / 09:13:00
[ weiter ]
Referenzzinssatz für Mieten sinkt auf 2,75 Prozent
Mittwoch, 1. Dezember 2010 / 09:48:30
[ weiter ]
Mieterverband: «Jetzt runter mit den Mieten»
Dienstag, 1. September 2009 / 09:12:29
[ weiter ]