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Die 26-jährige Frau wurde von der Gefängnisstrafe freigesprochen.

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Freitag, 25. Februar 2011 / 22:14:00

Messerstecherin von Schwyz verurteilt

Schwyz - Das Strafgericht Schwyz hat am Freitag eine 26-jährige Frau der vorsätzlichen Tötung schuldig befunden. Sie wurde zu 36 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie muss aber nicht ins Gefängnis, weil 27 Monate nur bedingt ausgesprochen wurden.

Die Angeklagte hatte im August 2009 in Schwyz den 60-jährigen Freund ihrer Mutter tödlich verletzt. Sie glaubte, dass das Opfer ihre Tochter missbraucht habe. Dafür gibt es aber laut Staatsanwalt keine Beweise. Die Anklage forderte eine dreijährige Gefängnisstrafe, die Verteidigerin plädierte auf Freispruch.

Genugtuung von 20'000 Franken

Das Strafgericht Schwyz bestätigte am Freitag Medienberichte zum Urteil. Weil die Täterin bereits 284 Tage in Untersuchungshaft sass, hat sie den unbedingten Teil der Strafe abgesessen. Für den bedingten Teil wurde eine Probefrist von drei Jahren festgesetzt.

Weiter muss die Frau ihrer Mutter eine Genugtuung von 20'000 Franken bezahlen. Die Kosten von 33'000 Franken für die Pflichtverteidigung gehen aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Frau vorläufig zulasten der Staatskasse. Sollten sich diese Verhältnisse verbessern, wird die Summe zur Rückzahlung fällig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=480394

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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