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Spitäler sollen medizinische Daten nicht auf Vorrat an die Krankenkassen weitergeben müssen.

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Freitag, 25. Februar 2011 / 11:04:02

Aushöhlung des Arztgeheimnisses befürchtet

Bern - Die kantonalen Datenschützer fürchten eine Aushöhlung des Arzt- und Patientengeheimnisses durch die Fallkostenpauschalen. Obwohl mit dem neuen, pauschalen Abrechnungssystem weniger Patientendaten nötig seien, forderten die Krankenkassen einen automatischen Austausch der detaillierten Diagnosen.

Dadurch drohe Missbrauchsgefahr, sagte Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich und Präsident der schweizerischen Datenschutzbeauftragten privatim, am Freitag vor den Medien in Bern. So könnten die Patientendaten für Marketingzwecke - etwa für die Zusatzversicherungen - verwendet werden.

Mit den heutigen technischen Möglichkeiten bestehe auch das Risiko des Datenklaus, warnte Baeriswyl. Die detaillierten Patientendaten seien für zahlreiche Akteure interessant, beispielsweise für Arbeitgeber oder Medikamentenhersteller.

Die Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups, DRG) sind ein neues System zur Abrechnung der medizinischen Leistungen eines Spitals. Die Krankenkassen sollen die ärztlichen Leistungen in den Spitälern ab 2012 mit einem Pauschalbetrag pro Fall bezahlen.

Verhandlungen in den Kantonen

Jeder Patient wird zu diesem Zweck «codiert»: Anhand der ärztlichen Diagnosen werden die Kosten für die Behandlung errechnet. Wieviel die Behandlung einer konkreten Krankheit kostet, muss in Tarifverträgen festgelegt werden. Zurzeit finden in den Kantonen Verhandlungen zwischen den Spitälern und den Krankenkassen statt. Am Schluss müssen die Kantonsregierungen die Verträge absegnen.

Im Rahmen dieser Tarifverhandlungen forderten die Krankenkassen, dass sie systematisch alle detaillierten Diagnosen erhalten, erklärte Baeriswyl. «Das ist in dem vereinfachten System der Fallpauschalen völlig unnötig», hielt er fest.

Denn die Versicherer führten bloss in fünf bis zehn Prozent der Fälle Stichprobenkontrollen durch. Zudem fehle die Transparenz: «Die Krankenkassen können nicht sagen, was sie genau mit den vielen Patienteninformationen machen», kritisierte der Datenschützer.

 

 

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=480295

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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