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Der SBK fordert eine bessere Bezeichnung des Pflegeberufes im Gesetz und somit mehr Achtung.

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Dienstag, 22. Februar 2011 / 13:46:00

Pflegepersonal will mehr Verantwortung

Bern - Pflegefachleute wollen nicht, dass ihr Berufsstand im Gesetz länger als «Hilfsberuf» gilt. Sie fordern, bei pflegespezifischen Fragen künftig eigenständig und ohne ärztliche Anordnung handeln zu dürfen. In der Realität werde dies ohnehin schon oft getan.

Ohne die Unterschrift des Arztes geht in Schweizer Spitälern nichts: Bevor eine Pflegefachfrau oder ein Pflegefachmann einen Wundverband wechseln, ein Schmerzmittel verabreichen oder einen Patienten bewegen darf, muss er oder sie zuerst die Anordnung des Arztes einholen.

Für den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) ist dies ein längst veralteter Ablauf, der in der Realität oft auch nicht eingehalten werden kann. Es sei alltäglich, dass das Pflegepersonal selbständig ein Schmerzmittel verabreiche und dieses vom Arzt nachverordnen lasse, sagte Pflegefachmann Markus Stadler am Dienstag vor den Medien in Bern.

Der SBK fordert deshalb, dass das Krankenversicherungsgesetz KVG so abgeändert wird, dass die Pflegefachleute nicht mehr unter die Kategorie «Hilfsberufe» fallen. Die Verantwortung, die sie im Alltag bereits tragen würden, müsse auch im Gesetz verankert werden, fordert der Verband.

«Hilfsberuf» tönt unattraktiv

Einer der Gründe für diese Forderung ist der drohende Personalnotstand in den Spitälern und Heimen. Die Bezeichnung «Hilfsberuf» mache diese gesellschaftlich notwendige Arbeit sehr unattraktiv. Wer lerne nach der Matur schon gerne einen Beruf, bei dem man keine Verantwortung tragen dürfe, sagte Stadler weiter.

Die Forderung nach gesetzlich verankerter Verantwortung gilt gemäss SBK nur für die Pflegenden mit Tertiärausbildung, also mit einem Fachhochschul-Abschluss, nicht aber für die Fachangestellten Gesundheit (FaGe). Diese arbeiten auf Anordnung der Pflegefachleute und sollen auch in Zukunft nicht selber entscheiden dürfen.

Der SBK verspricht sich aber nicht nur eine Aufwertung des Berufsbildes, sondern auch eine erhebliche Kosteneinsparung. Die administrativen Umwege über Arztverordnungen seien sehr teuer.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=479805

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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