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Peter Hans Kneubühl.

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Freitag, 18. Februar 2011 / 10:01:00

Behörden handelten im Fall Kneubühl legal

Bern - Die Behörden haben sich im Fall des renitenten Bieler Rentners Peter Hans Kneubühl nicht durchgehend optimal informiert. Rechtliche Verfehlungen haben sich die Amtsstellen indessen keine zuschulden kommen lassen.

Dies ist das Fazit eines vom Kanton Bern nach den Vorfällen vom vergangenen September in Auftrag gegebenen Expertenberichts, der am Freitag in Bern integral vorgestellt wurde. Er untersucht den Informationsfluss unter den Behörden, nicht aber die eigentliche Polizeiaktion in Biel von Anfang September 2010.

Kneubühl sei seit Jahren vielen Behörden bekannt gewesen, kommen der Berner Anwalt Ueli Friederich und Martin Buchli, Gerichtsschreiber am Bundesverwaltungsgericht, zum Schluss. Ausgehend von einem Erbschaftsstreit wurden gegen den Rentner zahlreiche Verfahren angestrengt, so auch eine Entmündigung wegen Geistesschwäche.

Vom Jahr 2000 bis im Frühsommer 2009 habe es keine Hinweise gegeben, dass Kneubühl Dritten etwas antun könnte. Indessen sei den Behörden klar gewesen, dass der Mann persönliche Fürsorge brauche. Diesen Bemühungen habe sich der Rentner aber, trotz hartnäckigem Nachhaken, immer wieder entzogen, führte Buchli aus.

Die Behörden haben laut den Experten in dieser Zeit gut zusammengearbeitet und die verlangten Auskünfte erteilt.

Angst vor «Hinrichtung»

Buchli und Friederich zeichneten vom Rentner das Bild eines Mannes, der sich zunehmend einem feindlichen Staatsapparat gegenübersah, der seine Vernichtung plane. Verschärft habe sich die Lage Anfang Juni 2010, als Kneubühl die Zwangsversteigerung seiner Liegenschaft am 8. September mitgeteilt wurde.

In einem Brief an einen Bekannten in Grossbritannien schrieb Kneubühl daraufhin, er habe den Kampf verloren. Wenn nicht ein Wunder geschehe, werde der 8. September auch der letzte Tag in seinem Leben sein.

In weiteren Schreiben an Stellen im Kanton Bern schrieb der Rentner, der Richter habe «nun beschlossen mich für immer zum Schweigen zu bringen» und «dem Henker und seinen Freunden mit den Maschinenpistolen befohlen, mir...das Elternhaus, all mein Eigentum und mein Leben mit Polizeigewalt wegzunehmen».

Statthalter und Polizei geteilter Meinung

Diese Briefe sind es, die die Experten zum Schluss kommen lassen, der Informationsfluss insbesondere zwischen dem Regierungsstatthalter und der Kantonspolizei sei kurz vor dem Ereignis nicht optimal gewesen.

Der Statthalter habe nach eigenen Angaben über die wesentlichen Punkte der Schreiben informiert, die Polizei stelle den Inhalt des Gesprächs indessen anders dar, betonen die Experten.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=479119

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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