Mittwoch, 16. Februar 2011 / 23:41:06
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Bissiger Pitbull wird nicht eingeschläfert
Lausanne - Der Pitbull Baxxter, der 2009 einen elf Monate alten Knaben gebissen hatte, wird doch nicht eingeschläfert. Das Waadtländer Verwaltungsgericht hat den Entscheid von Regierungsrätin Jacqueline de Quattro aufgehoben.
Das Waadtländer Verwaltungsgericht sei zum Schluss gekommen, dass Baxxter kein aggressiver Hund sei, sagte Jacques Barillon, Anwalt der Hundebesitzerin, zur Nachrichtenagentur SDA. Das Gericht bezeichne den Hund als «ausgeglichenes, stabiles und extrem kontaktfreudiges Tier».
Baxxter zeige zwar «einige Erziehungslücken» und könne ängstlich wirken, ihn deswegen einzuschläfern wäre gemäss Urteil aber unverhältnismässig. Zu dieser Massnahme werde nur in besonders schweren Fällen und bei der Gefahr eines Rückfalls gegriffen.
Die Verletzungen, welche der Hund dem Kind zugefügt habe, seien kein Beweis für ein generell aggressives Verhalten des Tieres. Ein Hund könne auch eine schwere Verletzung verursachen, ohne dass er als gefährlich gelten müsse.
100 Stunden Hundeschule
Das Gericht empfiehlt jedoch, Baxxter bei einem kompetenteren Halter zu platzieren. Der Hund muss zudem mindestens 100 Stunden in eine Ausbildung geschickt werden.
Die Besitzerin sei sehr erleichtert über diesen Entscheid, sagte der Anwalt weiter. Sie überlege sich nun, ob sie vor Bundesgericht gegen das gegen sie ausgesprochene Verbot, potenziell gefährliche Hunde zu halten, rekurrieren wolle.
Im Dezember 2009 hatte der Hund einen elf Monate alten Knaben in einem Kinderwagen in Préverenges VD ins Gesicht gebissen. Das Kind wurde knapp unter dem Auge verletzt. Es musste sich in Spitalpflege begeben.
Regierungsrätin reagiert mit Erstaunen
Regierungsrätin Jacqueline de Quattro nahm den Entscheid des Verwaltungsgericht am Mittwoch zur Kenntnis. Sie sei erstaunt darüber, dass ein tierärztliches Gutachten mehr Gewicht habe als die medizinischen Befunde über die Verletzungen des Kindes, sagte sie der Nachrichtenagentur SDA.
Sie begrüsse es aber, dass das Gericht das Verbot, potenziell gefährliche Hunde zu halten, für diese Frau aufrecht erhalten habe. Die Verantwortungslosigkeit sei bestraft worden. Im Sinne der öffentlichen Sicherheit sei dies am wichtigsten.
ht (Quelle: sda)
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