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Gedenkfeier für Lucie (Archiv).

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Dienstag, 15. Februar 2011 / 10:06:00

Aargau reagiert auf Kritik an Untersuchung zum Fall Lucie

Aarau - Nach Kritik am Vorgehen der Aargauer Justizbehörden nimmt nun ein ausserkantonaler Staatsanwalt die Rolle der Behörden im Tötungsdelikt Lucie unter die Lupe. Das Obergericht betraute den ehemaligen Präsidenten des Berner Obergerichtes, Ueli Hofer, mit der Aufgabe.

Als ausserordentlicher Staatsanwalt soll Hofer die Strafanzeige der Eltern der im März 2009 getöteten Lucie behandeln, wie die Beschwerdekammer des Aargauer Obergerichtes am Dienstag mitteilte.

Die Einsetzung des ausserkantonalen Staatsanwaltes wird mit dem «hohen politischen und medialen Druck» begründet. Es gehe darum, «Ruhe und Sachlichkeit» in der Leitung des Verfahrens zu gewährleisten, hält das Obergericht fest.

Untersuchung verschleppt

Der vor einem Jahr vom Obergericht eingesetzte ausserordentliche Untersuchungsrichter, ein Aargauer Anwalt, war wegen Verschleppung des Verfahrens in die Kritik geraten. Justizdirektor Urs Hofmann forderte vor zwei Wochen die Absetzung des Anwaltes.

Dieser gab die Aufgabe mittlerweile ab. Innerhalb eines Jahres hatte der Anwalt die Untersuchung kaum vorangetrieben. Regierungsrat Hofmann hatte sich von Beginn an für die Einsetzung eines ausserkantonalen Experten eingesetzt.

Gemäss Obergericht verfügt der ehemalige Präsident des Berner Obergerichtes, Ueli Hofer, über eine grosse Berufserfahrung und über die notwendigen zeitlichen Ressourcen. Bis wann Ergebnisse der Untersuchung vorliegen, ist zunächst unklar.

Strafanzeige der Eltern

Die Eltern von Lucie hatten in der Anfang 2010 eingereichten Strafanzeige den Verdacht geäussert, dass Personen des Straf- und Massnahmenvollzuges Dinge getan oder unterlassen hätten, die für den Tod von Lucie mitverantwortlich gewesen seien.

Die 16-jährige Freiburgerin war am Abend des 4. März 2009 in Rieden bei Baden AG getötet worden. Ein damals 25-jähriger, vorbestrafter Schweizer hatte das Mädchen unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und dort umgebracht.

Untersuchung entlastete Behörden

Im September 2009 hatte eine von der Regierung in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung «Schwachstellen» im Straf- und Massnahmenvollzug aufgezeigt. Die Untersuchung stellte jedoch keinen Fehler eines einzelnen Mitarbeitenden der Vollzugsbehörde oder der Bewährungshilfe fest.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=478548

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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