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Internationaler Gerichtshof in Den Haag.

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Mittwoch, 9. Februar 2011 / 12:10:00

Charles Taylor schliesst Prozess erneut aus

Den Haag - Der als Kriegsverbrecher angeklagte Ex-Präsident Liberias, Charles Taylor, hat erneut die entscheidende Schlussphase seines Prozesses boykottiert.

Auch sein Rechtsanwalt Courtenay Griffiths weigerte sich am Mittwoch, vor dem Sondertribunal für Sierra Leone in Leidschendam bei Den Haag zu erscheinen. Er sollte eigentlich das Schlussplädoyer der Verteidigung vortragen. Das Gericht setzte die Verhandlung bis zum kommenden Freitag aus.

Der Anwalt und Taylor hatten am Vortag den Gerichtssaal aus Protest verlassen, nachdem ihnen nicht gestattet wurde, eine umfangreiche Analyse des Prozessverlaufs als offizielles Dokument einzureichen. Griffith kündigte Berufung gegen diesen Entscheid des Tribunals an. Vor einer Entscheidung darüber werde er das Schlussplädoyer nicht halten.

Aufforderung zur Schuldsprechung

Taylor selbst hatte am Dienstag noch dem ersten Teil des Schlussplädoyers der Anklage zugehört, den Gerichtssaal jedoch nach der ersten Pause nicht wieder betreten. Als Grund gab er an, krank zu sein. Am Mittwoch liess er mitteilen, er verzichte auf sein Recht, an der Verhandlung teilzunehmen.

Staatsanwältin Brenda Hollis hatte das Tribunal am Dienstag noch im Beisein Taylors aufgefordert, ihn in allen elf Punkten der Anklage wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig zu sprechen.

Verteidigung zu spät

Der 63-jährige Taylor ist der erste afrikanische Ex-Staatschef, der sich als mutmasslicher Kriegsverbrecher vor einem internationalen Gericht verantworten muss. Ihm wird vorgeworfen, bis Ende 2001 den blutigen Bürgerkrieg in seinem Nachbarland Sierra Leone geschürt zu haben und für Waffenlieferungen an die von ihm ausgehaltene Rebellentruppe «Revolutionäre Vereinigte Front» grosse Mengen an geraubten Diamanten kassiert zu haben.

Taylors Anwalt wollte mit der Analyse nach eigenen Worten zeigen, dass die USA und Grossbritannien versucht hätten, den Prozess zu beeinflussen. Sie würden eine Verurteilung Taylors durchsetzen wollen, damit er nicht nach Liberia zurückkehren könne, erklärte der Anwalt.

Er stützte sich auf Berichte von Diplomaten beider Länder, die von Wikileaks veröffentlicht worden waren. Das Gericht lehnte die Entgegennahme der Dokumentation mit der Begründung ab, dass die Verteidigung damit zu spät komme, da die Beweisaufnahme schon vor Wochen abgeschlossen worden sei.

bg (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=477626

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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