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Julian Assange (Archivbild).

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Montag, 7. Februar 2011 / 17:07:00

Entscheidung naht nach Assanges Anhörung

London - Wikileaks-Gründer Julian Assange stemmt sich gegen eine Auslieferung nach Schweden. Zu Beginn einer gerichtlichen Anhörung am Montag in London stellte sein Juristenteam um den Menschenrechtler Geoffrey Robertson und den Staranwalt Mark Stephens ihre Verteidigungsstrategie ins Internet.

Tenor des 35 Seiten starken Papiers: Der EU-weite Haftbefehl gegen Assange greift nicht. In Schweden gibt es keine Anklage gegen Assange, die sei aber Voraussetzung. Eine ehemalige schwedische Richterin und heutige Juraprofessorin sagte vor Gericht, das Verfahren sei von Anfang an «sonderbar» gewesen.

Die schwedische Justiz hat bisher nur ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Assange wird vorgeworfen, im August 2010 in Stockholm mit zwei Frauen ungeschützten Sex gehabt zu haben, obwohl beide ein Kondom benutzen wollten.

Einer Frau soll er sich genähert haben, als sie noch schlief, was in Schweden als Vergewaltigung ausgelegt werden kann. Bei einer Verurteilung drohen Assange bis zu vier Jahre Haft.

Gedränge vor dem Gericht

Der Prozess in London wurde von einem riesigen Medienaufgebot begleitet. Zudem jubelte eine Schar von Anhängern, darunter die Menschenrechtlerin Bianca Jagger, dem Australier zu.

Die Anhörung vor dem Belmarsh Magistrates Court soll am Dienstag fortgesetzt werden. Bis ein Entscheid verkündet wird, könnten bis zu zehn Tage vergehen. Danach können beide Seiten Rechtsmittel vor einem Berufungsgericht einlegen, so dass sich der endgültige Entscheid noch Wochen oder gar Monate hinziehen könnte.

Was ist Vergewaltigung?

Assanges Anwälte machen unter anderem geltend, die vorgeworfenen Taten erfüllten nicht die Mindestanforderungen für eine Auslieferung, weil es sich um minderschwere Delikte handle.

In Schweden wird der Vergewaltigungsbegriff weiter gefasst als anderswo. Deshalb kommt es dort zwar häufig zu Ermittlungen wegen Vergewaltigung, aber selten zu einer Anklage. Eine solche liegt auch in Assanges Fall bisher nicht vor.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=477262

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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