Freitag, 4. Februar 2011 / 13:32:49
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Swissmedic warnt vor illegalen Arzneimittelimporten
Bern - Swissmedic warnt: Wer aus dem Ausland illegal Arzneimittel importiert, setzt seine Gesundheit aufs Spiel. Seit 2008 hat sich die Zahl der am Schweizer Zoll abgefangenen Medikamenten-Sendungen beinahe verdreifacht. Viele kamen aus Indien.
2008 hielten die Zöllner 687 verdächtige Sendungen zurück, 2010 bereits 1861.
Die Zahl der illegalen Arzneimittelimporte dürfte bedeutend indes höher sein. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic rechnet laut Angaben vom Freitag mit mehr als 50'000 Sendungen im Jahr.
Vor allem Erektionsförderer
Bestellt wurden 2010 vor allem Erektionsförderer - rund ein Drittel der beschlagnahmten Produkte - sowie Schlankheitsmittel, Muskelaufbaupräparate, Schlafmittel, Psychopharmaka sowie hormonale Präparate zum Aufhellen oder Bräunen der Haut.
Die meisten Pakete (45 Prozent) kamen aus Indien. Dahinter folgen Westeuropa (vor allem Grossbritannien, Deutschland, Griechenland, Portugal), Asien (Thailand, China, Türkei), Inselstaaten wie Vanuatu oder Seychellen und Nordamerika. Aus 72 Staaten wurden Sendungen beschlagnahmt.
Kontinuierliche Zunahme
Bei den Arzneimitteln aus Indien stellte Swissmedic eine kontinuierliche Zunahme fest; ihr Anteil stieg zwischen 2008 und 2010 von 30 auf 45 Prozent der sichergestellten Sendungen. Doch auch viele Pakete aus Westeuropa enthielten Medikamente aus Indien.
Untersuchungen zeigten, dass Produkte aus nicht kontrollierten Bezugsquellen schwere Mängel aufwiesen, etwa fehlerhafte oder mangelhafte Angaben zu Wirkstoffen. Rezeptpflichtige Medikamente wurden teilweise ohne Packungsbeilage ausgeliefert, also ohne Dosierungsangabe oder Hinweise auf Vorsichtsmassnahmen.
Im Internet angepriesene europäische Originalmedikamente können sich als qualitativ schlechte Imitate aus Indien erweisen, warnt Swissmedic.
Ohne Fachwissen
Die Betreiber der Webseiten hätten oft kein medizinisches Fachwissen und böten die Arzneimittel aus rein kommerziellen Interessen und mit irreführenden Angaben an. Sie operierten häufig in Staaten, mit denen die Schweiz kein Rechtshilfeabkommen habe. Bestraft werden könnten sie daher nicht.
Wer solche Angebote nutzt, riskiert Kosten und in gravierenden Fällen zusätzlich ein Strafverfahren.
ht (Quelle: sda)
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