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Vortritt für den öffentlichen Verkehr.

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Dienstag, 25. Januar 2011 / 16:20:00

Verlagerung auf die Schienen konsequent umsetzen

Die Frage der Woche lautet: Privater und öffentlicher Verkehr wird laut Bundesrat teurer. Längst fällige Kurskorrektur oder Fehlentwicklung? Heute der Beitrag von Mattea Meyer, Vizepräsidentin der Juso Schweiz.

In der Schweiz geniessen wir ein gut ausgebautes, qualitativ hochstehendes öffentliches Verkehrsnetz. Der Erhalt der Substanz und der gezielte Ausbau der Infrastruktur sind unabdingbar, um weiterhin die Nachfrage decken zu können und Beiträge an den Klima-, Alpen- und Lärmschutz zu leisten. Die Verkehrspolitik muss so gestaltet sein, dass sie den Klimaschutz fördert und den Treibhausgas-Ausstoss verringert. Dies geht nur, wenn man konsequent auf eine Verlagerung von der Strasse auf die Schienen setzt. Obwohl die Bevölkerung in mehreren Volksabstimmungen klar Ja zu einer Verlagerung gesagt hat, ist von Seiten des Bundesrats wenig davon zu spüren. Er hat es einmal mehr verpasst, Verkehrspolitik als Umweltpolitik zu lesen. Fakt ist, dass der Strassenverkehr seine immensen externen Kosten im Umwelt- und Gesundheitsbereich (Lärm, Emissionen, Unfall usw.) nicht selber trägt und auf die Allgemeinheit abwälzt. Die Einführung der Schwerverkehrsabgabe und das CO2-Gesetz sind Schritte in die richtige Richtung, aber noch längst nicht genug.

Der Bundesrat hat lediglich angekündigt, für die Finanzierung des Verkehrs vor allem die NutzerInnen zur Kasse zu bitten. Besonders die PendlerInenn werden mit erhöhten Billett-Preisen rechnen müssen. Aus ökologischer und raumplanerischer Sicht sind PendlerInnen-Ströme durch die halbe Schweiz unsinnig und schädlich. Aber es ist schlicht heuchlerisch, wenn Bundesrätin Leuthard einerseits lauthals verkündet, sie wolle keine PendlerInnen quer durch die Schweiz, und andererseits als Volkswirtschaftsministerin absolute Flexibilität und Mobilität von den Arbeitnehmenden erwartet hatte. Flexibilität bedeutet gemäss Bundesgesetz über die Arbeitslosigkeit, dass ein Arbeitsweg von zwei Stunden (4h/täglich) zumutbar sei. Lehnt eine arbeitslose Person eine Arbeitsstelle ab, die zwei Stunden vom Wohnort entfernt ist, drohen ihr Arbeitslosengeldsperren. Sie werden nun doppelt bestraft: einerseits wird von ihnen verlangt, eine weit entfernte Arbeitsstelle anzunehmen, andererseits werden sie dann für ihren verursachten Pendlerverkehr bestraft. Einmal mehr werden finanzielle Engpässe auf dem Buckel derer ausgetragen, die in allen anderen Lebensbereichen schon mit Mehrausgaben zu kämpfen haben.

Mattea Meyer (Quelle: news.ch)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=475364

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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