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Suizid durch rezeptpflichtige Medikamente ist unrechtens.

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Donnerstag, 20. Januar 2011 / 11:59:00

Gift-Abgabe nur auf Rezept ist menschenrechtskonform

Lausanne - Die Schweiz muss suizidwilligen Personen keinen rezeptfreien Zugang zum tödlich wirkenden Mittel Natrium-Pentobarbital ermöglichen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde eines psychisch kranken Mannes abgewiesen.

Der manisch-depressive 58-jährige Mann hatte nach mehreren erfolglosen Selbstmordversuchen 2004 die Sterbehilfeorganisation «Dignitas» um eine Freitodbegleitung ersucht. Kein Arzt wollte ihm jedoch ein Rezept für die benötigten 15 Gramm des verschreibungspflichtigen Mittels Natrium-Pentobarbital ausstellen.

Keine Verletzung des Privatlebens

Er gelangte an die Behörden des Kantons Zürich und des Bundes und ersuchte darum, das tödlich wirkende Betäubungsmittel über «Dignitas» ohne Vorlage einer ärztlichen Verschreibung beziehen zu können. Sein Anliegen wurde ihm verwehrt, was vom Bundesgericht 2006 in einem Grundsatzurteil bestätigt wurde.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist auf seine Beschwerde hin nun zum Schluss gekommen, dass die Schweiz mit ihrer Weigerung zur rezeptfreien Abgabe des Mittels seinen Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens nicht verletzt hat.

Gemäss den Richtern in Strassburg umfasst das Recht auf Achtung des Privatlebens zwar durchaus den Aspekt, über Art und Zeitpunkt des eigenen Todes entscheiden zu dürfen. Das Erfordernis einer ärztlichen Verschreibung für den Bezug eines tödlich wirkenden Mittels sei indessen eine zulässige und notwendige Einschränkung.

Schutz der Betroffenen

Der Gerichtshof teilt damit die Ansicht der Schweiz, wonach das verlangte Rezept nach vorgängiger ärztlicher Begutachtung einen legitimen Schutz suizidwilliger Personen vor einem vorschnellen Entscheid darstellt. Dies gelte umso mehr, als die Schweiz bereits unter relativ einfachen Voraussetzungen Suizidhilfe erlaube.

Die Beschränkung des Zugangs zu Natrium-Pentobarbital diene dem Schutz der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und nicht zuletzt der Verhinderung von Straftaten.

dyn (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=474575

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