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Sony PlayStation 3.

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Donnerstag, 13. Januar 2011 / 10:29:42

Sony kämpft rechtlich gegen PS3-Jailbreaks

San Francisco - Nachdem Hacker die PlayStation 3 (PS3) geknackt haben, geht Sony nun mit rechtlichen Mitteln gegen den Jailbreak und das damit verbundene Risiko von Raubkopien vor.

Der Konzern hat bei einem kalifornischen um eine einstweilige Verfügung gegen den auch für iPhone-Hacks bekannten George Hotz («geohot») sowie Mitglieder der Gruppe «fail0verflow» angesucht. So will Sony eine weitere Verbreitung des Firmware-Hacks verhindern. Fraglich ist, ob das im Internetzeitalter noch gelingen kann - und, wie die letzte Entscheidung bei einem Instanzengang aussehen würde.

Sicherheitsmechanismen ausgehebelt

Um auf der PS3 die Nutzung unerwünschter Software - insbesondere Raubkopien - zu verhindern, nutzt Sony ein System mit digitalen Signaturen. Doch die Gruppe fail0ver hat Ende Dezember gezeigt, wie man entsprechende Sicherheitsschlüssel extrahieren kann. Auf Basis dieser Arbeit ist es Hotz gelungen, einen Root Key zu ermitteln und einen Jailbreak für die Firmwareversion 3.55 zu entwickeln. Diesen hat der Hacker dann online veröffentlicht.

Sony fordert nun eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung dieser Information sowie zur Beschlagnahmung von Computern und Unterlagen dazu. Im Ansuchen betonen Sonys Anwälte, dass die Hacker die Sicherheits- und Kopierschutzsysteme der Konsole erfolgreich überwunden haben. Mit dem Hack und seiner Veröffentlichung haben fail0verflow und Hotz nach Ansicht des Konzerns gegen eine Reihe von US-Gesetzen verstossen, unter anderem den Digital Millenium Copyight Act (DCMA).

Freiheit oder Raubkopie

Sowohl die Gruppe failoverflow als auch Hotz betonen, dass es ihnen beim Jailbreak lediglich um die Linux-Unterstützung auf der PS3 ginge. Ursprünglich hatte Sony nämlich ermöglicht, auf der Konsole auch das quelloffene Betriebssystem zu nutzen. Diese Unterstützung wurde aber im Frühjahr 2010 gestrichen. Offiziell geht es den Hackern bei dem Jailbreak also um die Freiheit, nicht autorisierte, aber legale Software zu nutzen. Da das US Copyright Office im Sommer 2010 iPhone-Jailbreaks unter einem ähnlichen Argument als Ausnahme vom DCMA für legal erklärt hat, stellt sich die Frage, ob das auch bei Konsolen denkbar wäre.

Der DCMA ist aber sehr wohl als Mittel im Kampf gegen Software-Piraterie gedacht. Die aktuelle PS3-Jailbreak-Methode kann dazu dienen, den Kopierschutz auszuhebeln und Raubkopien von Spielen zu nutzen. Das ist aus Sony-Sicht wohl das eigentliche Problem, der Kampf gegen die Verbreitung also ein logischer Schritt. Ob einstweilige Verfügungen oder etwaige Klagen gegen fail0verflow und Hotz da wirklich helfen, ist jedoch fraglich. Die Information ist bereits an die Öffentlichkeit gelangt und ihre Verbreitung via Internet wohl kaum aufzuhalten.

Sowohl Hotz als auch fail0verflow warnen indes vor Trittbrettfahrern. Man selbst habe bislang keine Spendenaufrufe im Zusammenhang mit dem drohenden Rechtsstreit veröffentlicht. Entsprechende Webseiten sind demnach das Werk von Betrügern.

sl (Quelle: pte)

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