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Der Millionärssohn Carl Hirschmann hatte nicht zum ersten Mal mit der Polizei zu tun.

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Mittwoch, 12. Januar 2011 / 12:45:26

Carl Hirschmann erhält Entschädigung

Ein Journalist wollte eine Einstellungsverfügung zum Fall Hirschmann einsehen und unterlag vor Gericht. Jetzt muss er dem Jetsetter eine Entschädigung von 4000 Franken bezahlen.

Doch damit nicht genug: Der Journalist muss auch die Gerichtskosten von 2000 Franken übernehmen. Millionärssohn Carl Hirschmann hatte nicht zum ersten Mal mit der Polizei zu tun, als er im November 2009 einige Tage in Untersuchungshaft verbringen musste.

Die Bezirksanwaltschaft Zürich verurteilte ihn bereits 2004 per Strafbefehl wegen eines schweren Verkehrsdeliktes. Zudem wurde ein Verfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern gegen ihn geführt. Dieses wurde jedoch eingestellt.

Erfolgreich rekurriert

Der Journalist beantragte im November 2009 Einsicht in den Strafbefehl und die Einstellungsverfügung, was ihm auch gewährt wurde. Hirschmann rekurrierte jedoch erfolgreich. Im Juni 2010 verweigerte die Oberstaatsanwaltschaft die Einsicht in die Akten.

Weil er unterlag, sollte der Journalist die 2000 Franken Verfahrenskosten übernehmen und an Hirschmann 4000 Franken Parteientschädigung bezahlen - was der «Tages-Anzeiger»-Angestellte jedoch nicht akzeptierte.

Zugang zu amtlichen Informationen

Wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtes hervorgeht, über das am Mittwoch auch die «NZZ» berichtete, argumentierte der Journalist, dass es Medienschaffenden möglich sein müsse, sich Zugang zu amtlichen Informationen zu verschaffen, ohne dabei das Risiko hoher Kosten einzugehen.

Das Verwaltungsgericht war jedoch anderer Meinung. Wer unterliege, der müsse auch bezahlen, befand es.

ade (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=473297

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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