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Der Verteidiger hatte erfolglos auf Freispruch plädiert.

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Dienstag, 11. Januar 2011 / 17:15:56

Schuldsprüche für Zürcher Whistleblowerinnen

Zürich - Die beiden Whistleblowerinnen des Zürcher Sozialamtes sind wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt worden. Das Zürcher Obergericht hob damit den Freispruch des Bezirksgerichtes vom September 2009 auf.

Esther Wyler und Margrit Zopfi hatten der «Weltwoche» interne Dokumente über Missstände im Stadtzürcher Sozialamt zugespielt, wofür sie nun beide bedingt mit 20 Tagessätzen zu je 80 Franken bestraft werden. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Zusätzlich zum Schuldspruch erhalten die Trägerinnen des «Prix Courage»-Publikumspreises auch noch eine Rechnung: Wyler (51) und Zopfi (60) müssen die Gerichtsgebühren von insgesamt 7800 Franken übernehmen und der Stadt Zürich 5000 Franken Entschädigung bezahlen.

«Bei aller Sympathie für die Angeklagten»

Das Obergericht stimmte geschlossen für die Verurteilung. «Bei aller Sympathie für die Angeklagten und ihre hehren Ziele muss sich das Gericht ganz genau ans Recht halten», sagte der Gerichtspräsident schon fast entschuldigend. Dass die beiden Frauen das Amtsgeheimnis verletzt hätten, sei nun mal unbestritten.

Zwar gibt es eine vom Bundesgericht gestützte Ausnahmeregelung, welche einen Freispruch bei Amtsgeheimnisverletzung vorsieht. Diese verlangt aber, dass die Angeklagten wirklich alle legalen Mittel ausgeschöpft haben, bevor sie zu illegalen greifen.

Dies sei hier aber definitiv nicht der Fall, so der Gerichtspräsident weiter. Die Angeklagten hätten sich mit ihren Bedenken lediglich an ihren direkten Vorgesetzten und an eine weitere amtsinterne Person gewandt. Es wäre ihnen aber zuzumuten gewesen, sich noch an weitere Stellen zu wenden, bevor sie die Medien informiert hätten, befand das Gericht.

Als Beispiele nannte es den Bezirksrat, die Ombudsfrau oder auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Gemeinderates. «Die beiden Frauen sind eloquent und wissen sich zu wehren.

Esther Wyler: »Wenigstens ist es jetzt vorbei«

Der Schuldspruch führte im Publikum zu lauten Unmutsbekundungen. Margrit Zopfi reagierte mit Bestürzung und verliess sofort das Gerichtsgebäude. Ihre Mitstreiterin Esther Wyler nimmt das Urteil gelassener hin. »Ich bin nicht schockiert. Aber wenigstens ist es jetzt vorbei.«

Ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen will, weiss Wyler noch nicht. Das müsse sie zuerst mit Margrit Zopfi besprechen.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=473181

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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