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Künftig soll die Innerortsgeschwindigkeit ab der Ortschaftstafel gelten.

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Donnerstag, 6. Januar 2011 / 14:18:00

Verkehrsregeln sollen einfacher werden

Bern - Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht die Verkehrsregeln verständlicher und übersichtlicher. Zudem erhalten manche Signale ein aktuelleres Aussehen, andere werden aufgehoben. Der Bundesrat hat am Donnerstag dazu eine Anhörung eröffnet, die bis am 15. Mai dauert.

Die aus den Jahren 1962 respektive 1979 stammenden Verordnungen über die Verkehrsregeln und über die Strassensignalisation werden total revidiert. Ziele seien ein Abbau des Schilderwaldes und eine Entrümpelung bei den Verkehrsregeln, heisst es in einer Medienmitteilung des ASTRA.

Tempo 50 ab Ortschaftstafel

Künftig soll die Innerortsgeschwindigkeit ab der Ortschaftstafel gelten und nicht mehr separat mit dem Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» angezeigt werden. Damit werde der Sonderfall Schweiz aufgehoben und die im übrigen Europa geltende Regelung übernommen, schreibt das ASTRA.

Das Signal «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» soll nur noch verwendet werden, um den Beginn oder den erneuten Beginn der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts zu kennzeichnen, wenn vorgängig beim oder nach dem Ortsbeginn eine abweichende höhere Höchstgeschwindigkeit signalisiert ist.

Die Ortschaftstafeln sollen innert fünf Jahren am heutigen Standort des Signals «Höchstgeschwindigkeit 50 generell» angebracht werden, wobei letzteres noch mindestens bis Ablauf dieser Übergangsfrist stehen bleibt. Die Umsetzung soll mehrstufig erfolgen und wird mit umfangreichen Kommunikationsmassnahmen begleitet, um diese Änderung bekannt zu machen.

Unklare Lichtsignalanlagen sollen saniert werden. Grünes Licht soll in jedem Fall mit einem gelben Blinklicht ergänzt werden, wenn der Vortritt anderen Verkehrsteilnehmern zusteht, denen ebenfalls ein grünes Licht angezeigt wird. Die Abbildungen auf den Signalen werden aktualisiert. Insbesondere sollen Menschen neu geschlechtsneutral abgebildet werden.

Schwer erkennbare Zebrastreifen

Aufgehoben wird das Gefahrensignal «Fussgängerstreifen», das motorisierte Verkehrsteilnehmer vor schwer erkennbaren Zebrastreifen warnt. Solche Streifen seien nicht zu akzeptieren, hält das ASTRA fest. Sie müssten saniert oder gegebenenfalls aufgehoben werden.

Auf Autobahnen mit drei Fahrstreifen soll der linke Fahrstreifen neu nur noch von Fahrzeugen benützt werden dürfen, die ein Tempo von mehr als 100 km/h erreichen statt wie bisher 80 km/h. Das Vorschriftssignal «Mindestgeschwindigkeit» soll verschwinden.

ade (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=472481

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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