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Glasfaserkabel.

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Dienstag, 4. Januar 2011 / 12:20:00

WEKO überprüft Glasfaserprojekte der Swisscom

Bern - Lackmustest für die gemeinsamen Glasfaserprojekte der Swisscom und städtischen Elektrizitätswerke: Die Wettbewerbskommission (WEKO) überprüft anhand des Swisscom-Projektes in St. Gallen, ob es bei diesen Kooperationen wettbewerbsrechtliche Probleme gibt.

Das WEKO-Sekretariat hat bei einzelnen Klauseln des Vertrags zwischen der Stadt St. Gallen und der Swisscom wettbewerbsrechtliche Bedenken, wie es im Communiqué der Behörde vom Dienstag heisst. Deshalb sei die Vorabklärung eröffnet worden.

Um welche Klauseln es sich handelt, könne die WEKO aufgrund des Geschäftsgeheimnisses nicht sagen, erklärte Direktor Rafael Corazza auf Anfrage. Die Behörde gehe davon aus, dass die beiden Vertragspartner mit ihr in den Dialog träten, um die Bedenken auszuräumen. Käme es aufgrund der Vorabklärung zu einem Verfahren der WEKO, könnte die Behörde Bussen aussprechen.

St. Gallen hat als erste Stadt die Klauseln ihres Vertrags mit der Swisscom der WEKO zur Überprüfung vorgelegt. Unter anderem plant die Swisscom auch in Bern, Zürich, Basel, Lausanne und Genf mit den jeweiligen städtischen Werken den Bau eines Glasfasernetzes.

Die Vorabklärung werde mehrere Monate dauern, sagte Corazza. Die WEKO wolle die Glasfaserprojekte in anderen Städten mitberücksichtigen, weil der Entscheid zum St. Galler Vorhaben der Beurteilung der anderen Projekte vorgreifen könnte.

Anzeige von Swisscable

Sunrise begrüsste am Dienstag, dass die WEKO die Glasfaserprojekte ihrer Konkurrentin Swisscom prüft. Es müsse sichergestellt werden, dass der Wettbewerb langfristig spielen könne, schrieb das Unternehmen in der Mitteilung.

Das St. Galler Glasfaserprojekt hat im letzten Mai zu einer Anzeige bei der WEKO geführt: Der Verband der Kabelnetzbetreiber, Swisscable, wirft der Swisscom Marktmissbrauch vor. Der Verband kritisiert unter anderem, dass Swisscom in St. Gallen vier Glaserfasern in die Häuser verlegen will, anstatt wie ursprünglich geplant eine Glasfaser. Die Vorabklärung der WEKO stehe nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Anzeige, sagte Corazza.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=472124

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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