News - powered by news.ch


Komiker Dieudonné.

Abbildung vergrössern

 
www.grundrecht.info, www.dieudonne.info, www.verletzt.info, www.kein.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Wrestling DVDs Shopping Voyeur

 Wrestling DVDs
 Shopping Voyeur



Freitag, 31. Dezember 2010 / 12:09:33

Kein Saal für Dieudonné - Grundrecht verletzt

Lausanne - Die Stadt Genf hat mit ihrer Weigerung, dem umstrittenen französischen Komiker Dieudonné einen Saal zu vermieten, das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Genfer Verwaltungsgerichts bestätigt.

Die Stadt hatte dem französisch-kamerunischen Komiker vor rund einem Jahr die Vermietung des städtischen Theaters Alhambra verwehrt.

In den Medien rechtfertigte der zuständige Kulturverantwortliche den Entscheid damit, dass Dieudonné klar antisemitisch sei. Die Stadt wolle sich nicht zum Komplizen machen.

Auf Vertragsfreiheit berufen

Dieudonné zeigte sein Programm «Sandrine», das sich um eheliche Gewalt dreht, im vergangenen März schliesslich in der «Cité Bleue» der Stiftung Cité Universitaire. Im Mai entschied das Genfer Verwaltungsgericht, dass die Stadt die Vermietung zu Unrecht verweigert und das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt habe.

Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde der Stadt nun abgewiesen. Diese hatte sich darauf berufen, dass die Vermietung des Alhambra nach privatrechtlichen Regeln laufe und sie entsprechend frei sei, mit wem sie einen Vertrag abschliessen wolle.

«Vorgängige Zensur»

Die Richter in Lausanne halten der Stadt entgegen, dass sie bei der Vergabe des Saals hoheitlich handelt und entsprechend zur Einhaltung der Grundrechte verpflichtet sei. Im Fall von Dieudonné habe die Stadt eine Art «vorgängiger Zensur» ausgeübt und die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt.

Dass sich der Komiker in der Vergangenheit mehrfach provokativ oder in stossender Weise geäussert habe, erlaube es nicht, ihm öffentliche Auftritte zu verbieten. Das Bundesgericht stellt gleichzeitig klar, dass eine Miet-Verweigerung durchaus rechtmässig sein kann, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen.

Bei Dieudonné wäre dies etwa der Fall gewesen, wenn er in seinem Stück die Grenze zur Strafbarkeit überschritten hätte, etwa durch einen Verstoss gegen das Verbot der Rassendiskriminierung oder durch die Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit. Entsprechendes habe das Verwaltungsgericht indessen nicht festgestellt.

Dieudonné M'Bala-Bala war früher mit einem jüdischen Komiker aufgetreten. Heute steht er dem rechtsextremen Front National nahe. Er wurde mehrfach für judenfeindliche Äusserungen verurteilt. Bei einem seiner Auftritte hatte er den französischen Holocaust-Leugner Robert Faurisson eingeladen und diesem einen Preis verliehen.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=471728

In Verbindung stehende Artikel:


Dieudonné auch in der Schweiz mit Auftrittsverbot
Freitag, 10. Januar 2014 / 20:06:19
[ weiter ]
Komiker Dieudonné darf nicht in Nantes auftreten
Donnerstag, 9. Januar 2014 / 19:43:57
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]