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Hells Angels bei der Beerdigung eines Mitglieds.

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Donnerstag, 30. Dezember 2010 / 17:11:09

Hells Angels: Keine kriminelle Organisation

Bern - Das Verfahren der Bundesanwaltschaft (BA) gegen den Hells Angels MC Zürich hat sich als Schlag ins Wasser erwiesen: Der Vorwurf der organisierten Kriminalität wird von der BA fallen gelassen. Angeklagt werden nur fünf Rocker, unter anderem für Drogendelikte.

Wie die BA am Donnerstag mitteilte, erhebt sie gegen die Mitglieder des Hells Angels MC Zürich keine Anklage wegen organisierter Kriminalität. Der ursprüngliche Ermittlungsansatz, wonach es sich bei den Hells Angels, zumindest einer Kerngruppe, um eine kriminelle Organisation handle, habe nicht erhärtet werden können. Das Verfahren werde diesbezüglich eingestellt.

Hanfplantage in der Ostschweiz

Beim Bundesstrafgericht angeklagt werden nur fünf einzelne Exponenten des Motorradklubs. Die BA wirft ihnen schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine versuchte Erpressung, eine versuchte Freiheitsberaubung und Entführung sowie Vorbereitungen für einen Raubüberfall vor.

Grundlage für die Anklage bildet laut BA eine rege, arbeitsteilige und professionelle Geschäftstätigkeit mit Marihuana sowie der fachmännische Betrieb einer Indoor-Aufzuchtanlage, die im September 2003 durch die Kantonspolizei St. Gallen entdeckt worden sei.

Mit der Verarbeitung von Hanfpflanzen zu Betäubungsmitteln im dreistelligen Kilobereich und deren Verkauf sei bis Februar 2004 ein beträchtlicher Gewinn erzielt worden. Einer der Hauptangeklagten habe zudem von März bis April 2003 Druck auf einen Bordellbesitzer ausgeübt, um von diesem Schutzgeld zu erpressen.

Anwalt: «Von Anfang an keine Verdacht»

Der Zürcher Anwalt der Hells Angels, Valentin Landmann, zeigte sich erleichtert über den Entscheid der Bundesanwaltschaft. Es sei eine «Erstklass-Beerdigung im Eichensarg,» sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

«Ein konkreter Verdacht, dass es sich um eine kriminelle Organisation handelt, liess sich bereits am Anfang nicht zeigen.» Was jetzt angeklagt werde, seien behauptete Delikte von Einzelnen, die mit dem Club als solchem nichts zu tun hätten. Dabei handle es sich um Allerweltsdelikte, sagte Landmann.

fkl (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=471632

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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