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Keine Chance für Verunglimpfungen auf Facebook. Das Urteil wird als Präzedenzfall bezeichnet.

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Montag, 20. Dezember 2010 / 11:52:50

Erstes Facebook-Urteil in der Schweiz

St. Gallen - Weil sie einen Mann auf Facebook als «Seckel» bezeichnet hat, ist eine junge St. Gallerin von der Staatsanwaltschaft wegen «Beschimpfung» zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Fachleute sprechen von einem Präzedenzfall.

Der Untersuchungsrichter, der die Bussenverfügung verhängt hatte, bestätigte einen Bericht in der Gratiszeitung «20 Minuten» vom Montag. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, präzisierte der Untersuchungsrichter gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

Ein Anwohner hatte sich im Frühling 2010 auf dem Rechtsweg mit Erfolg dagegen gewehrt, dass das Kulturlokal KuGl («Kultur am Gleis») in St.Gallen an Wochenenden nicht mehr bis 5 Uhr Konzerte und Partys veranstalten darf. Auf der Internetplattform Facebook wurde dann die Gruppe «Gegen die Schliessung vom KuGl» gegründet.

Präzedenzfall

Eine 19-Jährige bezeichnete den KuGl-Gegner auf Facebook als «Seckel» und «truurige Mensch». Der beleidigte Mann erstattete Strafanzeige. Der Untersuchungsrichter kam zum Schluss, dass der Teenager den Mann im Internet «beschimpft» hatte. Er verfügte eine bedingte Geldstrafe von 7 Tagessätzen à 30 Franken und 100 Franken Busse.

Das St. Galler Urteil wird von Fachleuten als Präzedenzfall für die Schweiz bezeichnet. Mark A. Saxer, Geschäftsführer des Schweizer Polizei-Informatik-Kongresses (Spik), begrüsst das Urteil. «Solche Verunglimpfungen im Internet sind die digitale Form des Prangers», sagt Saxer, der von keinem ähnlichen Urteil weiss.

Kein Cyber-Mobbing-Beauftragter

Begrüsst wird das Urteil auch von der Zürcher CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer, die sich gegen Mobbing im Internet engagiert. Sie hat zwei entsprechende Postulate im Nationalrat eingereicht und mit dem jüngsten Vorstoss die Einsetzung eines eidgenössischen Cyber-Mobbing-Beauftragten gefordert.

Der Bundesrat hat das Postulat von Barbara Schmid-Federer in diesen Tagen beantwortet. Die Einsetzung eines eidgenössischen Cyber-Mobbing-Beauftragten hält er für nicht angezeigt. Der Bund habe rund 8,65 Millionen Franken für zwei Programme zur Bekämpfung von Cyber-Mobbing zur Verfügung gestellt, die bis 2015 laufen.

fkl (Quelle: sda)

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