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Das Gericht verneinte den Tötungsvorsatz.

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Mittwoch, 15. Dezember 2010 / 16:33:00

Basler Schläger: Mehrjährige Freiheitstrafen

Basel - Drei Männer, die 2009 in Basel Passanten brutal attackiert hatten, sind am Mittwoch vom Basler Strafgericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu Freiheitsstrafen von sechseinhalb respektive fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.

Das Trio hatte vor gut einem Jahr in der Rebgasse drei Passanten mit Schlägen und Tritten erheblich verletzt. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchten Mordes. Das Gericht hat nun die Gewalttätigkeiten als versuchte schwere Körperverletzung, versuchte einfache Körperverletzung und Angriff eingestuft.

Auch das Gericht ging davon aus, dass die Täter zwei der Opfer auch mit Fusstritten gegen den Kopf traktiert hatten. Es verneinte aber den Tötungsvorsatz. Bei Tritten gegen den Kopf könne man nicht darauf vertrauen, dass es bei einer einfachen Körperverletzung bleibe, man müsse aber nicht immer von einem Tötungsvorsatz ausgehen, sagte die Gerichtspräsidentin.

Verletzungen nicht schwer

In diesem Fall seien die Verletzungen der Opfer relativ geringfügig gewesen, und unmittelbare Lebensgefahr habe nicht bestanden, sagte sie weiter. Dies lasse auch auf eine relativ geringfügige Wucht der Tritte schliessen. Ausserdem hätten die Angreifer keine Stiefel, sondern leichte Freizeitschuhe getragen.

Das am schlimmsten verletzte Opfer, ein heute 24-Jähriger, erlitt mehrfache Brüche im Gesicht. Ein 54-Jähriger trug einen Bruch der Elle und eine leichte Gehirnerschütterung davon, seine 56-jährige Partnerin zwei gebrochene Rippen. Alle sind wieder gesund, berichteten aber vor Gericht von psychischen Nachwirkungen der erlebten Gewalt.

Die drei Angeklagten sind Schweizer aus der Region Basel, nicht vorbestraft und heute 21, 22 und 23 Jahre alt. Alle blicken auf eine schwierige Kindheit und Jugend zurück. Sie sind auf freiem Fuss. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde im Fall des 22-Jährigen der Vollzug der Freiheitsstrafe zu Gunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben.

Appellation absehbar

Die Staatsanwältin und die Verteidigung wollen das schriftliche Urteil abwarten, bevor sie über eine Appellation entscheiden. Beide Seiten liessen schon durchblicken, dass sich vermutlich auch das Appellationsgericht mit dem Fall wird befassen müssen.

Die drei jungen Männer wurden beschuldigt, im November 2009 in der Basler Rebgasse drei Passanten brutal attackiert zu haben. Bei den Opfern, die erheblich verletzt wurden, handelt es sich um ein Paar mittleren Alters und um einen jungen Mann, der den beiden helfen wollte.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=469605

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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