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Victor Vekselberg profitiert vom laxen Schweizer Börsenrecht.

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Thomas Ott

 Thomas Ott



Dienstag, 14. Dezember 2010 / 17:17:23

Definitiv keine Busse für Vekselberg im Fall OC Oerlikon

Bern - Im Fall OC Oerlikon können die Investoren Viktor Vekselberg, Ronny Pecik und Georg Stumpf endgültig aufatmen. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) verzichtet auf einen Rekurs gegen den Freispruch durch das Bundesstrafgericht.

Nach eingehender Analyse der Urteilsbegründung hat das EFD entschieden, den Entscheid nicht vor Bundesgericht anzufechten, wie das Departement am Dienstag mitteilte. Damit ist die ursprünglich vom EFD ausgesprochene Rekordbusse von je 40 Mio. Fr. gegen die drei Investoren definitiv vom Tisch.

Die Behörde hatte dem russischen Oligarchen und seinen beiden österreichischen Geschäftspartnern zur Last gelegt, vor vier Jahren gegen die Gruppenmeldepflicht verstossen zu haben. Vekselbergs Beteiligungsgesellschaft Renova hatte damals der Gesellschaft Victory von Pecik und Stumpf zwei Aktienpakete von OC Oerlikon - der damaligen Unaxis - abgekauft.

Scharfe Kritik für das Finanzdepartement

Aus Sicht des Finanzdepartementes bildeten Renova und Victory eine Gruppe und hätten dies melden müssen. Laut Börsengesetz müssen Beteiligungen offengelegt werden, wenn Schwellen bei 3, 5 und 10 Prozent überschritten werden. Die Investoren jedoch fochten die Busse an und bekamen vom Bundesstrafgericht in allen Punkten Recht.

Das Finanzdepartement musste scharfe Kritik einstecken, unter anderem weil die Anklageschrift krasse Mängel aufgewiesen habe und es keinen Vertreter zum Prozess schickte. Inzwischen gelobte das EFD, in komplexen Verwaltungsstrafverfahren die Anklage durch den eigenen Rechtsdienst vor Gericht vertreten lassen.

Rechtslage geklärt

Ungeachtet des Verfahrensausgangs begrüsst nun das EFD die Tatsache, dass das Bundesstrafgericht in der Begründung dieses Urteils verschiedene offene Rechtsfragen bezüglich der börsengesetzlichen Meldepflicht zum ersten Mal gerichtlich geklärt hat.

Laut Rechtsexperten ist das Schweizer Börsengesetz ziemlich zahnlos, ist es doch in zwölf Jahren bei mehr als 600 Verdachtsfällen auf Verstösse zu einer einzigen Busse gekommen.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=469488

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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