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Harrt immer noch hinter Gittern aus: Mohammadi Aschtiani

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Freitag, 10. Dezember 2010 / 20:53:02

Mohammadi Aschtiani immer noch in Gefangenschaft

Berlin - Die wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilte Iranerin Sakineh Mohammadi-Aschtiani bleibt in Haft. Das stellte der staatliche iranische Sender Press TV am Freitag klar, nachdem ein im Fernsehen ausgestrahltes Foto der 43-Jährigen im Ausland Spekulationen über eine Freilassung ausgelöst hatten.

Am Freitagabend (21.35 MEZ) wollte das iranische Staatsfernsehen in einer Sondersendung über Details und Hintergründe des Falls berichten, der weltweit für Aufsehen sorgt.

Ob in der Sendung auch die beiden im Iran inhaftierten deutschen Journalisten auftreten sollten, blieb bis zuletzt unklar. Die beiden Deutschen, ein Reporter und ein Fotograf der «Bild am Sonntag», waren am 10. Oktober bei dem Versuch verhaftet worden, in der nordwestiranischen Provinz Aserbaidschan den Sohn und den Anwalt von Mohammadi-Aschtiani zu interviewen.

Seitdem sitzen sie im Gefängnis der Provinzhauptstadt Täbris. Ihnen wird journalistische Tätigkeit ohne amtliche Akkreditierung und Zusammenarbeit mit Dissidenten in Deutschland zur Last gelegt.

In erster Linie sollte sich die Sendung am Freitagabend aber um Mohammadi-Aschtiani drehen. Die zweifache Mutter war 2006 wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. Nach weltweit heftigen Protesten setzte Teheran die Steinigung im Juli vorerst aus.

Fernsehsendung «belegt» angebliche Schuld Aschtianis

Der englischsprachige Satellitensender Press TV, der als Sprachrohr des Irans für das Ausland angesehen wird, wollte am Freitagabend mit einer «Rekonstruktion des Verbrechens» belegen, dass die Frau nicht nur Ehebruch begangen, sondern auch ihrem Liebhaber bei der Ermordung ihres Mannes geholfen habe.

Noch am Donnerstag hatte eine Sendung von Press TV Spekulationen Nahrung gegeben, Mohammadi-Aschtiani könne womöglich mit Milde rechnen. Der Sender hatte Bilder verbreitet, die die Frau und ihren Sohn Sadschad nicht im Gefängnis, sondern in ihrem Haus in der Kleinstadt Osku zeigten. Dies führte im Ausland zu voreiligen Schlussfolgerungen, dass die Frau freigelassen worden sei.

et (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=468918

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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