Freitag, 10. Dezember 2010 / 12:53:00
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Französische Bahn muss für Verspätung büssen
Paris - Ein französischer Rechtsanwalt hatte wegen eines verspäteten Zugs einen Gerichtstermin verpasst und den Prozess verloren. Nun muss die französische Bahn SNCF ihm etwa 4800 Euro Entschädigung zahlen.
Dies sei ein Präzedenzfall, der vermutlich viele ähnliche Forderungen nach sich ziehen werde, berichtete die Zeitung «Le Parisien» am Freitag. Ein Sprecher der Bahn wollte sich nicht zu dem Fall äussern. Er betonte aber die Notwendigkeit, das Netz der Bahn zu verbessern. Derzeit seien immerhin neun von zehn Zügen pünktlich, sagte er.
Der Anwalt Rémi Rouquette hatte einen Hochgeschwindigkeitszug von Paris nach Nîmes verpasst, weil sein Regionalzug eine halbe Stunde Verspätung hatte.
«SNCF hatte argumentiert, dass er aus Vorsicht besser am Vorabend nach Nîmes hätte fahren sollen. Das zeigt gut, dass die SNCF ihren Fahrplan auch nur für eine grobe Schätzung hält und von häufigen Verspätungen ausgeht», sagte die Anwältin des Anwalts Rouquette der Zeitung.
Das Berufungsgericht hatte den Fall bereits Ende September entschieden. Die Bahn hat nun die Frist zur Anfechtung des Urteils verstreichen lassen.
In den kommenden Monaten stehen mehrere ähnliche Fälle vor Gericht an. Eine Masseuse hatte geklagt, nachdem sie sieben Stunden in einem Zug festsass und ihre Kundentermine nicht wahrnehmen konnte. Ein Student, der wegen eines verspäteten Zugs eine wichtige Prüfung verpasste, will ebenfalls gegen die SNCF vor Gericht gehen.
ade (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=468820
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