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Donnerstag, 9. Dezember 2010 / 20:25:29

Früherer Parmalat-Chef schwer bestraft

Parma - Sieben Jahre nach dem Zusammenbruch des Parmalat-Konzerns ist der damalige Chef Calisto Tanzi wegen betrügerischen Bankrotts zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Auch anderen führenden Köpfen des italienischen Milchkonzerns hat ein Gericht in Parma Haftstrafen auferlegt.

Parmalat war bankrott gegangen, als Weihnachten 2003 ein Loch von damals mehr als 14 Mrd. Euro in der Bilanz entdeckt wurde. Bei einigen Auslandsguthaben des Unternehmens handelte es sich um pure Luftbuchungen.

Von der Pleite sind auch rund 135'000 italienische Kleinanleger betroffen, die in den Konzern investiert hatten. Mehr als 30'000 von ihnen traten als Zivilkläger auf. Das Gericht hat den Parmalat-Zusammenbruch, einen der grössten Finanzskandale weltweit, über 32 Monate lang verhandelt.

«So schwere Strafe» nicht erwartet

«Eine so schwere Strafe habe ich nicht erwartet», sagte Tanzi. Die Verurteilten müssen dem erstinstanzlichen Richterspruch zufolge dem neuen Konzern, der nach dem Crash aufgebaut worden ist, zwei Milliarden Euro an Entschädigung zahlen. Den Anlegern sollen sie etwa 30 Millionen Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 20 Jahren für Tanzi verlangt. Die Anwälte Tanzis hatten argumentiert, ihr Mandant habe nur das Unternehmen retten wollen - schuld seien die Banken, die den Kleinanlegern Parmalat-Anleihen verkauft hätten, obwohl sie von der drohenden Pleite des Unternehmens wussten.

In dem Verfahren standen insgesamt 17 Angeklagte wegen Bilanzfälschung und des Bankrotts vor Gericht. Es bleiben ihnen wie auch der Staatsanwaltschaft nach dem Urteil in erster Instanz noch zwei Berufungsetappen.

Zweite Verurteilung

Für Tanzi ist dies die zweite Verurteilung wegen des Parmalat-Zusammenbruchs, und weitere könnten folgen. Im Mai erst hatte ein Mailänder Berufungsgericht eine zehnjährige Haftstrafe gegen ihn wegen Börsenspekulation bestätigt, so dass dem Geschäftsmann nun noch das Kassationsgericht bleibt, um eine endgültige Gefängnisstrafe in dem Fall abzuwenden. Dennoch muss der 72-Jährige wegen seines Alters nicht im Gefängnis sitzen.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=468686

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