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Fünf Jahre hat es bis zur Verabschiedung des Hundesgesetzes gedauert.

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Montag, 6. Dezember 2010 / 18:30:12

Kehrtwende im Nationalrat - Kein Hundegesetz für die ganze Schweiz

Bern - Der Nationalrat hat am Montag mit 95 zu 81 Stimmen nach anfänglicher Zustimmung ein Hundegesetz für die ganze Schweiz versenkt. Am Abend lehnte er den Antrag der Einigungskonferenz ab, nachdem er ihm am Nachmittag noch zugestimmt hatte.

Chantal Galladé (SP/ZH) verlangte Rückkommen auf den nachmittäglichen Beschluss. Sie argumentierte, bei der Beratung des Vorschlags der Einigungskonferenz sei ein Antrag der Minderheit auf Ablehnung der Version der der Einigungskonferenz unterblieben. Zudem sei das Stimmenverhältnis in der Einigungskonferenz knapp gewesen.

Die grosse Kammer stimmte diesem Antrag mit 132 zu 37 Stimmen zu und lehnte schliesslich die Vorlage der Einigungskonferenz ab. Damit ist das einheitliche Hundegesetz für die ganze Schweiz vom Tisch.

Langes Hin und Her im Parlament

Das Schicksal des bereits von beiden Kammern verabschiedeten Verfassungsartikels zum Hundegesetz ist offen. Er räumt dem Bund die Kompetenz ein, Gesetze gegen potenziell gefährliche Hunde zu erlassen. Passiert der Artikel in der Schlussabstimmung, müsste er ohne darauf basierendes Gesetz dem Volk vorgelegt werden.

Das Hundegesetz blickt auf eine fünfjährige Geschichte zurück. Es wollte, dass potenziell gefährliche Hunde in der ganzen Schweiz gleich behandelt werden.

Dazu waren für möglicherweise gefährliche Vierbeiner eine Haltebewilligung, eine Bissschutz-Pflicht, Leinenzwang und ähnliches vorgesehen. Die Kantone hätten allfällige strengere Gesetze ändern müssen.

Der Nationalrat war am Nachmittag zunächst der Einigungskonferenz und dem Ständerat gefolgt. Bundesrat Johann Schneider-Ammann plädierte für den Vorschlag der Einigungskonferenz - letztlich vergeblich.

Kindergärtler totgebissen

Verschiedene Kantone erliessen in den fünf Jahren, während denen die eidgenössischen Räte mit der Hundevorlage rangen, eigene Regeln, die unter anderem auch Rassenkataloge enthalten.

Auslöser dieser Gesetzgebungsaktivitäten war die tödliche Attacke auf einen sechsjährigen Buben im zürcherischen Oberglatt im Jahr 2005. Ursprünglich war daraufhin ein Pitbull-Verbot gefordert worden. Auf Rassenverbote liessen sich aber weder Stände- noch Nationalrat ein.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=468128

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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