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Der Richter machte eine «hohe Rückfallgefahr» geltend.

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Mittwoch, 1. Dezember 2010 / 18:04:28

Roma-Zuhälter muss für 10 Jahre ins Gefängnis

Zürich - Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch im Zürcher Zuhälterprozess die Urteile eröffnet. Der Hauptangeklagte Sandor S. muss für zehn Jahre ins Gefängnis. Anschliessend wird er verwahrt. Insgesamt fielen die Urteile milder aus, als sie die Staatsanwaltschaft beantragt hatte.

Vier ungarische Zuhälter waren wegen Menschenhandels und zahlreichen weiteren Delikten angeklagt. Sie sollen die - zum Teil minderjährigen - Frauen aus Ungarn und Rumänien in die Schweiz geholt, auf den Strich geschickt und regelmässig missbraucht haben.

Für den Hauptangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren sowie die Verwahrung verlangt. Sein Verteidiger wollte Freisprüche von den Hauptvorwürfen und forderte für einige gestandene Nebenpunkte zwölf Monate Gefängnis. Der Richter sah beim Angeklagten aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens eine sehr hohe Rückfallgefahr.

Die Urteile gegen die Nebentäter liegen deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. 11 Jahre Gefängnis hatte die Staatsanwältin für einen weiteren, 40-jährigen Zuhälter gefordert. Er wurde zu sechs Jahren verurteilt. Sein Anwalt hatte auf Freispruch plädiert.

Aus Haft entlassen

Für einen 30-Jährigen hatte die Anklage eine Freiheitsstrafe von neun Jahren beantragt. Er wurde lediglich zu einer 28-monatigen teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte den Vorwurf der Sachbeschädigung und der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz gestanden, nicht aber die Vorwürfe wegen Menschenhandels, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung.

Ein vierter Angeklagter erhielt eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten bedingt. Für den ebenfalls 40-Jährigen sah die Staatsanwältin eine Bestrafung von viereinhalb Jahren vor.

Sein Verteidiger hatte betont, der Mann sei kein Menschenhändler, er hätte sich nur als «Chauffeur» für die Frauen angeboten. Die letzten beiden Angeklagten wurden aus der Haft entlassen. Sie haben ihre Strafe bereits in der Untersuchungshaft abgesessen.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=467433

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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