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Alterskennzeichnung für Artikel und Webportale: Experten sprechen von Wunschdenken.

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Mittwoch, 1. Dezember 2010 / 09:13:38

«Internet-Jugendschutz geht an Realität vorbei»

Berlin/Wien - Die Alterskennzeichnung für Artikel und Webportale, zu der Deutschland die Betreiber von Webseiten ab Januar 2011 verpflichten will, stösst bei Bloggern, Internet-Dienstanbietern und auch Rechtsexperten auf keine Gegenliebe.

«So löblich derartige Bestrebungen der Politik auch sind, sie gehen völlig an der Realität vorbei», urteilt Lukas Feiler, Vizedirektor des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht e-center, im Gespräch mit pressetext.

Sogar Juristen uneins bei Alterseignung

Die Novellierung des Jugendmediendienste-Staatsvertrags (JMStV), die voraussichtlich Mitte Dezember die Zustimmung aller Länderparlamente erhält, fordert künftig für das Web eine ähnliche Altersfreigabe wie jene in Filmen und Büchern. Die Kennzeichnung muss in Form von Meta-Tags und durch eine besondere Schnittstelle geschehen, die von Jugendschutz-Programmen ausgelesen wird. Schlagend wird das für alle Webseiten, die nicht spezielle Zugangsbeschränkungen oder Sendezeiten verwenden. Wer dagegen verstösst, muss mit Bussgeldern rechnen.

«Einerseits kann eine Alterskennzeichnung nicht das Problem lösen, dass Jugendliche auf nicht altersgerechte Seiten stossen. Zum anderen bedeutet sie enorme Kosten für die Anbieter, die kaum im Verhältnis zur Wirkung der Massnahme stehen», kritisiert Feiler. Aus mehrerer Hinsicht führe die Regelung zu Rechtsunsicherheit. So sei etwa zu prüfen, inwiefern ein Eingriff in die Grundrechte der Provider - etwa jene der Erwerbs- und Eigentumsfreiheit - bestehe. «Zudem schätzen nicht nur Laien, sondern auch Juristen die Alterseignung von Inhalten völlig unterschiedlich ein. Dieses Problem wälzt man einfach auf die Dienstanbieter ab.»

Folgenschwer für Archive und kleine Anbieter

Drastische Konsequenzen haben bisher die Betreiber von VZlog.de oder auch der Berliner IT- Blogger Kristian Köhntopp angekündigt. Beide wollen infolge des JMStV ihr Angebot im Internet beenden und auch ihre Inhalte vom Netz nehmen. Die gänzliche Einstellung der Angebote sieht Feiler nur als allerletzte Massnahme. «Die Betreiber kommen nicht umhin, ihr eigenes Angebot zu analysieren und zu prüfen, welche Anpassungen der Inhalte oder Dienstangebote nötig sind. Grössere Unternehmen werden einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, was allerdings bei kleinen Bloggern keine Option darstellt.»

Auch Webangebote mit Archiv-Funktion stehen durch die Regelung vor nicht lösbaren Herausforderungen. «Eine individuelle Prüfung ist kaum realistisch. Sehr wahrscheinlich werden viele Anbieter alle Inhalte mit 'ab 18 Jahren' kennzeichnen, was einer Zensur gleichkommt», so Feiler. Problematisch sei bei diesem Vorgehen, dass es Jugendlichen viele Inhalte vorenthalte. «In manchen Ländern dürfen Jugendliche schon ab 16 wählen. Durch den JMStV werden sie jedoch mittelbar in ihrem Grundrecht auf Informationsfreiheit beschränkt.»

Europa könnte nachziehen

Der Internet-Rechtsexperte geht davon aus, dass 2011 ganze Wellen von Abmahnungen bevorstehen - etwa dann, wenn kommerzielle Betreiber ihre Inhalte nicht kennzeichnen oder beschränken. Da die Alterskennzeichnung selbst unter Juristen nicht zu eindeutigen Einschätzungen führt, sei die Herausbildung bestimmter Richtlinien in den nächsten Monaten wahrscheinlich. Deutschland könnte zudem mit seinem Schritt zum Vorreiter Europas werden. «Auch die EU positioniert sich grundsätzlich für mehr Kinderschutz im Internet. Vergleichbare legislative Schritte gibt es aber in den anderen Mitgliedsstaaten zumindest im Moment noch nicht.»

sl (Quelle: pte)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=467321

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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