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Das Urteil wird auf den 17. Dezember erwartet.

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Montag, 29. November 2010 / 17:13:08

Angeklagter doziert in alttestamentarischer Kindererziehung

Zürich - Tief überzeugt, seine Kinder in gottgefälliger Art erzogen zu haben, ist der 44-jährige Mann, der seit Montag vor dem Zürcher Geschworenengericht steht. Ihm wird schwere Körperverletzung seiner Töchter vorgeworfen. Eines der Kinder überlebte die Quälereien nicht.

Er sei mit Sicherheit kein Kindsmisshandler, sagte der Angeklagte vor dem Gericht. Er gebe zu, was er getan habe; aber «vor Jesus Christus bin ich unschuldig». Er sei sich bewusst, dass die Welt dies anders beurteile. Eine entsprechende Strafe werde er akzpetieren.

Jakob Lorbar Methoden

Die drastischen Bestrafungen der Kinder entsprächen seiner Weltanschauung. Der 44-Jährige beruft sich voller Überzeugung auf die Schriften von Jakob Lorber (1800-1864). Der «Schreibknecht Gottes» vertrat alttestamentarische Erziehungsmethoden nach dem Grundsatz: «Wer sein Kind liebt, der züchtigt es».

Kinder seien da, «um die Eltern zu erfreuen und deren Willen zu erfüllen», dozierte der Angeklagte vor Gericht. Um sie auf den rechten Weg zu bringen, schlug er sie, verweigerte ihnen das Essen, liess sie ohne Decke auf dem Boden schlafen oder oft stundenlang still sitzen oder an einer Wand stehen.

Drei Angeklagte

Der geborene Brite steht zusammen mit einer 62-jährigen Schweizerin vor dem Geschworenengericht. Beide sind der schweren Körperverletzung angeklagt. Die dritte Angeklagte, eine 26-jährige Schweizerin, muss sich kommendes Jahr wegen vorsätzlicher Tötung verantworten.

Die drei lebten zusammen mit den beiden Töchtern des 44-Jährigen in einer Wohngemeinschaft im Zürcher Oberland. In der Nacht zum 10. Mai 2006 starb das knapp fünfjährige Mädchen an einem Schütteltrauma, das ihm die jüngste Angeklagte zugefügt hatte. Seine drei Jahre ältere Halbschwester lebt seither in einer Pflegefamilie.

Persönlichkeitsstörung bestritten

Der Angeklagte bestritt vehement das psychiatrische Gutachten, das im Rahmen des Verfahrens erstellt worden war und ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung diagnostizierte.

Das selbe Gutachten verwendete er dann aber für seine Zwecke: Mit seiner Hilfe kam er an eine IV-Rente samt Ergänzungsleistungen, von denen er heute mit einer neuen Freundin lebt. Die im Sommer geborene gemeinsame Tochter wurde in einer Pflegefamilie untergebracht.

Das Urteil wird auf den 17. Dezember erwartet.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=467058

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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