Montag, 29. November 2010 / 08:33:26
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Neue Gerichtsinstanz für Hooligan-Gewahrsam
Liestal - Beschwerden wegen Polizeigewahrsams gegen Hooligans werden in Baselland künftig vom Zwangsmassnahmengericht überprüft: Die dazu nötige Änderung der Kantonsverfassung wurde mit 84'642 zu 4052 Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 48,82. Prozent.
Gegen Polizeigewahrsam konnten Betroffene im Baselbiet bisher ein Abteilungspräsidium des Kantonsgerichts anrufen. Übertragen wird dies nun dem neuen Zwangsmassnahmengericht. Weil die Kompetenzverschiebung eine Verfassungsänderung erforderte, war dazu ein Urnengang nötig. Die Vorlage war jedoch unbestritten.
Die ebenfalls erforderliche Änderung des kantonalen Polizeigesetzes hatte zuvor schon der Landrat verabschiedet. Den Beitritt zum Konkordat gegen Gewalt an Sportanlässen («Hooligan-Konkordat»), das als eine der Massnahmen einen bis zu 24-stündigen Polizeigewahrsam vorsieht, hatte das Baselbieter Volk 2009 mit über 92 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.
fkl (Quelle: sda)
http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=466986
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