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Das Parlament beschäftigt sich seit längerem mit der Abzocker-Initiative und möglichen Alternativen.

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www.abzocker-initiative.info, www.gegenvorschlag.info, www.zum.info, www.zur.info

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Mittwoch, 17. November 2010 / 17:54:02

Ja zum Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative

Bern - Der Bundesrat begrüsst den indirekten Gegenentwurf zur Abzocker-Initiative, den die Rechtskommission des Ständerates ausgearbeitet hat. In einigen Punkten regt er aber Änderungen an.

Die Volksinitiative und der Gegenvorschlag verfolgen das Ziel, dass Aktionäre bei den Löhnen mehr mitbestimmen können. So sollen Lohnexzesse verhindert werden. Der Gegenvorschlag entspreche in weiten Teilen dem, was er selbst ursprünglich vorgeschlagen habe, hält der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme fest.

Die Vorlage der Kommission enthält aber seiner Meinung nach auch problematische Bestimmungen, die gestrichen werden sollten. Als «nicht praktikabel» erachtet der Bundesrat zum Beispiel die vorgeschlagene Sonderregelung für den Fall, dass sich die Generalversammlung weigert, die Gesamtvergütung für den Verwaltungsrat zu genehmigen.

Nach dem Vorschlag der Kommission würde das Gremium in diesem Fall gleich viel erhalten wie im Vorjahr. Dies könnte dazu führen, dass es mehr bekäme als es selbst beantragt habe, kritisiert der Bundesrat. Dieser Fall könnte dann eintreten, wenn der Verwaltungsrat im Vorjahr noch mehr erhielt - zum Beispiel, weil er mehr Mitglieder hatte.

Zu grosszügig bei Fehlleistungen

Kritik übt der Bundesrat auch am Passus, wonach Verwaltungsräte oder Manager zur Rückerstattung von Leistungen verpflichtet sind, wenn diese «in einem offensichtlichen Missverhältnis zur erbrachten Gegenleistung stehen». Dies stelle eine Hürde dar, die vom Kläger nur schwer zu überwinden sein werde, schreibt der Bundesrat.

Seiner Ansicht nach sollte auf den Zusatz «offensichtlich» verzichtet werden. Weiter stellt sich der Bundesrat gegen neue Bestimmungen im Strafrecht. Seiner Ansicht nach sollte die Ahndung von Verstössen ausschliesslich im Aktienrecht geregelt werden.

Keine Selbstregulierung

Der Bundesrat betont indes, dass er sich neue Regeln wünscht. Die Vergütungspolitik eines Unternehmens könne nicht allein der Selbstregulierung überlassen bleiben, hält er fest. Mit dem indirekten Gegenvorschlag würde die Vergütungspolitik im Rahmen einer Aktienrechtsrevision auf Gesetzesebene geregelt.

Das Parlament beschäftigt sich seit längerem mit der Abzocker-Initiative und möglichen Alternativen. Die Aktienrechtsrevision, die der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte, verwässerte der Ständerat so stark, dass sie als indirekter Gegenvorschlag nicht mehr in Frage kam.

ht (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=465271

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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