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Freitag, 12. November 2010 / 23:59:50

Aktionsplan gegen Streubomben verabschiedet

Bern/Vientiane - In Laos haben sich die Vertragsstaaten der Streubomben-Konvention am Freitag auf Regeln zur Umsetzung des Verbots der gefährlichen Munition geeinigt. Die Schweiz nahm zwar an der internationalen Konferenz teil, konnten den Aktionsplan aber nicht mitverabschieden.

Der Grund: Zwar hat die Schweiz die Oslo-Konvention, die Herstellung und Einsatz von Streumunition verbietet, als einer der ersten Staaten 2008 unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert.

Der Prozess sei im Gange; in Kürze werde der Bundesrat die entsprechenden Änderungen des Kriegsmaterialgesetzes in die Vernehmlassung schicken, sagte die Leiterin der Schweizer Delegation, Christine Schraner-Burgener.

Sofern das Parlament zustimme, werde die Ratifikation voraussichtlich Ende 2011 abgeschlossen sein und somit die Konvention Mitte 2012 in der Schweiz in Kraft treten.

Schweiz hinkt hinterher

Ursprünglich war die Vernehmlassung für 2009 geplant. Die Ausarbeitung des Berichts habe jedoch länger gedauert als angenommen, sagte Schraner-Burgener per Telefon aus der laotischen Hauptstadt Vientiane.

Wie viele Streubomben die Schweiz besitzt, unterliegt der militärischen Geheimhaltung. Gemäss einer Antwort des Bundesrates von 2009 auf eine parlamentarische Anfrage, hat die Schweiz zwischen 1988 und 1999 für die Artillerie Kanistergeschosse beschafft, die durch die Konvention verboten werden würden.

Die Beschaffungskosten bezifferte der Bundesrat auf 652 Millionen Franken. Wie viel eine Vernichtung kosten würde, darüber schwieg er sich aus. Auch einen Zeitplan zur Zerstörung der Streumunition nannte die Regierung damals nicht.

Schraner-Burgener konnte am Freitag dazu ebenfalls keine Angaben machen. Sie verwies auf den noch nicht abgeschlossenen Gesetzesprozess in der Schweiz.

Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur Vernichtung ihrer Streumunition binnen acht Jahren. Gemäss Schraner-Burgener müssten die Kanistergeschosse in den nächsten 10 bis 15 Jahren sowieso zerstört werden, da ihre technische Lebensdauer beschränkt ist.

bert (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=464620

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