Donnerstag, 11. November 2010 / 15:54:00
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Hohe Strafen für Münchner Schläger gefordert
München - Im Prozess gegen die jugendlichen Schläger von München gehen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander: Die Anklage fordert für den am stärksten Beschuldigten eine Jugendstrafe von 9 Jahren, der Verteidiger die Verhängung eines Jugendarrestes.
Neun, sieben und sechs Jahre Jugendstrafe wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung forderte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag für die drei Schweizer Jugendlichen, die seit acht Monaten in München vor Gericht stehen. Alle drei heute 18-Jährigen seien zudem der gefährlichen Körperverletzung schuldig zu sprechen.
Der am stärksten belastete Angeklagte hat sich laut der Staatsanwältin bei zwei Attacken des versuchten Mordes schuldig gemacht. Für ihn fordert sie eine Jugendstrafe von 9 Jahren. Diese Strafe liegt nur geringfügig unter der in Deutschland möglichen Höchststrafe von 10 Jahren.
Der Beschuldigte hatte kurz vor den Plädoyers ein Geständnis abgelegt. Dieses ist nach Meinung der Staatsanwältin zwar strafmildernd zu berücksichtigen. Allerdings habe es wie beim zweiten geständigen Angeklagten nur geringes Gewicht, weil es erst zum Ende der Beweisaufnahme abgelegt worden sei.
Die beiden andern Angeklagten haben sich gemäss Anklägerin in je einem Fall des versuchten Mordes schuldig gemacht, wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaft München I mitteilte. Der eine soll zu sieben, der andere zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt werden.
Verteidiger fordert deutlich mildere Strafen
Der Verteidiger erachtet einen Tötungsvorsatz in keinem Fall als erwiesen. Er fordert für den Hauptbeschuldigten lediglich einen Jugendarrest. Dieser sei seiner Ansicht nach durch die Untersuchungshaft abgegolten, heisst es in der Mitteilung der Justizpressestelle.
Stark reduzierte Strafen fordert die Verteidigung auch für die beiden andern Mitangeklagten. Statt 7 Jahre Jugendstrafe für den einen verlangt sie maximal 2 Jahre und 9 Monate, für den andern statt 6 Jahre 1 Jahr und 4 Monate.
Das Urteil des Oberlandesgerichts München wird am 22. November eröffnet.
bert (Quelle: sda)
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