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Das Mass an verantwortungslosem Verhalten übersteige das «Mass des Tolerierbaren», so das Urteil.

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Mittwoch, 27. Oktober 2010 / 17:56:00

Raser von Schönenwerd muss über fünf Jahre hinter Gitter

Olten SO - Zwei Jahre nach dem tödlichen Raserunfall von Schönenwerd SO sind drei 20-jährige Autolenker zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht Olten-Gösgen verurteilte am Mittwoch den Hauptangeklagten zu einer Strafe von fünf Jahren und acht Monaten.

Das Amtsgericht befand den Griechen der vorsätzlichen Tötung und der vorsätzlichen schweren Körperverletzung und der mehrfachen Verletzung der Verkehrsregeln für schuldig. Die beiden Mitangeklagten, ein Kroate und Türke, wurden vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen.

Das Gericht verurteilte diese beiden Männer jedoch wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je 28 Monaten. Je acht Monate davon müssen sie im Gefängnis absitzen.

Beim Unfall in der Nacht auf den 8. November 2008 war um 1.40 Uhr in Schönenwerd eine 21-jährige Schweizerin ums Leben gekommen. Sie sass auf dem Rücksitz eines korrekt fahrenden Autos. Ein heute 61-jähriger Mann und seine 64-jährige Ehefrau wurden verletzt.

Gericht: «Tod in Kauf genommen»

Der Grieche war mit seinem Auto ins korrekt fahrende Auto geprallt. Er habe mit seinem Verhalten den Tod von anderen Menschen in Kauf genommen, sagte Amtsgerichtspräsident Pierino Orfei. Der damals 18-Jährige sei «halsbrecherisch» gefahren.

Bei der Kollision sei der Unfalllenker mit 101 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Am Unfallort innerorts von Schönenwerd gilt ein Maximaltempo von 50 km/h. Dass die Strasse feucht und der Lenker ortskundig war, beurteilt das Gericht als belastend.

Das verantwortungslose Verhalten übersteige das «Mass des Tolerierbaren», sagte der Gerichtspräsident in seinen fast vier Stunden dauernden Erläuterungen weiter. Dafür «wäre eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren gerechtfertigt gewesen».

Der Grieche bereue jedoch seine Tat aufrichtig und sehe das Unrecht seiner Tat ein. Unter Einbezug dieser Umstände habe sich das Gericht für eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten entschieden.

Der Staatsanwalt hatte für den Griechen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert, die Verteidigerin eine bedingte Strafe von zwölf Monaten.

«Unverantwortlich und rücksichtslos»

Die Fahrweise der beiden Mitangeklagten sei «unverantwortlich und rücksichtslos» gewesen, hielt der Amtsgerichtspräsident fest. Beide hätten während des Prozesses weder Reue noch Einsicht gezeigt.

Der Staatsanwalt hatte für den Kroaten und den Türken je eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert. Die Verteidiger hatten einen Freispruch sowie eine Geldbusse verlangt.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=462065

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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