News - powered by news.ch


Keine Überwachung an nicht allgemein zugänglichen Orten.

Abbildung vergrössern

 
www.umfassendes.info, www.bundesrat.info, www.brother.info, www.gegen.info

.swiss und .ch Domains - Jetzt registrieren!

Möchten Sie zu diesen Themen eine eigene Internet Präsenz aufbauen? Registrieren Sie jetzt komfortabel attraktive Domainnamen!




 
Shopping - Geschenktipps und weiteres

Schweizer Trikots Frankreich Jacke

 Schweizer Trikots
 Frankreich Jacke



Mittwoch, 27. Oktober 2010 / 14:30:49

Bundesrat gegen umfassendes «Big Brother»

Bern - Der Nachrichtendienst muss vorerst auf neue Mittel der Informationsbeschaffung verzichten. So soll zum Beispiel die technische Überwachung an nicht allgemein zugänglichen Orten weiterhin untersagt sein. Dies hat der Bundesrat entschieden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verabschiedet. Es handelt sich um eine überarbeitete Version jenes Gesetzesentwurfs, den das Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen hatte.

Nach dem Willen des Bundesrates hätte der Nachrichtendienst künftig präventiv Telefone und Computer überwachen dürfen. Dies ging dem Parlament aber zu weit. Nun hat der Bundesrat eine überarbeitete Fassung vorgelegt, die auf die umstrittenen Neuerungen verzichtet.

Notwendigkeit weiterer Massnahmen

Ein Ausbau der Überwachung ist damit aber noch nicht gänzlich vom Tisch: Die Notwendigkeit weiterer Massnahmen soll im Rahmen der Schaffung eines gesamtheitlichen Nachrichtendienstgesetzes nochmals geprüft werden, wie das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) schreibt. Die Botschaft zu diesem Gesetz will der Bundesrat spätestens Ende 2012 vorlegen.

Bei der aktuellen BWIS-Revision geht es laut dem VBS mehrheitlich um die Aktualisierung von Regeln, die sich auf Verordnungsstufe bewährt haben. Als Beispiel nennt das Departement die Lagedarstellung bei heiklen Grossereignissen wie dem WEF.

Geregelt wird auch der Schutz und die Entschädigung von Informanten, die Verleihung von Tarnidentitäten und die Bewaffnung von besonders gefährdeten Mitarbeitenden des Nachrichtendienstes. Dabei werde die bereits heute gängige Praxis gesetzlich verankert, schreibt das VBS.

ade (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=462051

In Verbindung stehende Artikel:


Deutsche Ämter schnüffeln in Privatkonten
Montag, 17. Januar 2011 / 12:22:00
[ weiter ]
Überwachung durch Privatdetektiv erlaubt
Donnerstag, 9. September 2010 / 12:21:13
[ weiter ]
Bundesrat will Überwachung von Internetdaten neu regeln
Mittwoch, 19. Mai 2010 / 15:17:28
[ weiter ]
 


 
 
 
 
 

Foto: hpgruesen (Pixabay License)

Publireportage

Mit dem Privatjet durch Europa

Nach Cannes, Nizza, Paris, Amsterdam, Düsseldorf oder London jetten? Von einem zentral in Europa gelegenen Flughafen wie dem von St. Gallen und Altenrhein in der Schweiz ist das überhaupt kein Problem. [ weiter ]