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US-Staatsanwalt stellt Antrag auf Einstellung des UBS-Verfahrens.

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Sonntag, 24. Oktober 2010 / 09:02:24

Steuerstreit der UBS mit den USA beigelegt

New York - Der Steuerstreit der Schweizer Grossbank UBS mit den USA ist endgültig beigelegt. Die amerikanische Staatsanwaltschaft hat beim Gericht Antrag auf Einstellung der Strafverfolgung der UBS hinsichtlich ihres US-Geschäftes gestellt.

Die UBS habe alle ihre Pflichten gemäss dem Abkommen zur Zurückstellung der Strafverfolgung erfüllt und den Vertrag nicht anderweitig gebrochen, schrieb Staatsanwalt John Di Cicco an Richter James Cohn in Fort Lauderdale im US-Bundesstaat Florida.

Die USA seien deshalb der Ansicht, dass die Einstellung des Verfahrens und den gegebenen Umständen angebracht sei, heisst es im Gerichtsdokument vom Freitag, das der Nachrichtenagentur SDA vorliegt.

780 Mio. Dollar Busse

Im Februar 2009 gestand die Bank, amerikanisches Gesetz gebrochen zu haben, indem nicht lizenzierte Banker in den USA auf Kundenfang gingen und amerikanische Vermögen über ausländische Konten vor den Steuerbehörden verborgen wurden. Die Bank zahlte 780 Mio. Dollar Busse und stieg aus dem grenzüberschreitenden US-Geschäft aus.

Die USA stellten dafür das Strafverfahren um 18 Monate zurück, erhoben aber eine Anklage gegen Unbekannt. Dieser sogenannte John Doe Summons wurde im August 2009 zurückgenommen, nachdem sich die Schweiz und die USA den Streit durch einen Vertrag beilegten.

Bank kooperiert

Die Bedingungen des Vertrages haben sowohl die Schweiz wie die UBS erfüllt. Nun ziehen die USA nach und stellen das Verfahren gegen die Bank ein.

Die UBS habe die geforderten Kontodaten gewisser Kunden der Bank an die US-Behörden ausgehändigt, schreibt DiCicco weiter. Die Bank kooperiere zudem weiter mit den USA. Die Bedingungen seien in einem Brief festgehalten, den die UBS-Rechtsvertreter am 21. September diesen Jahres unterzeichneten, heisst es im Schreiben an den Richter.

Pensionskassen noch hängig

In einem 11-seitigen Anhang zum Abkommen wird unter anderem festgehalten, unter welchen Bedingungen die UBS weiter in den USA tätig sein darf und welche Informationen übermittelt werden müssen, um den Rechtsweg in Zukunft sowohl in der Schweiz als auch in den USA aufrecht zu erhalten.

Noch hängig sind in den USA Klagen von Pensionskassen gegen die UBS, die der Bank sträfliches Fehlverhalten in der Immobilienkrise vorwerfen. Auch Teile der Klage des geständigen Steuersünders und Kronzeugen der Behörden im Rechtsstreit, Igor Olenicoff, sind noch nicht vom Tisch.

bang (Quelle: sda)

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