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Das Verfahren um ein Minarett in Langenthal geht vor das Verwaltungsgericht.

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Donnerstag, 21. Oktober 2010 / 13:00:32

Langenthal: Neuer Widerstand gegen Minarett

Langenthal BE - Mit dem geplanten Langenthaler Minarett muss sich eine weitere Instanz beschäftigen. Die Minarett-Gegner ziehen die Teilbestätigung der Baubewilligung durch den Kanton Bern ans bernische Verwaltungsgericht weiter.

Die bernische Baudirektion entschied im September, der Bau eines Minaretts sei rechtmässig, weil die Stadt Langenthal die Baubewilligung noch vor der eidgenössischen Abstimmung über das Minarettverbot erteilt habe. Nicht rechtmässig sei aber der geplante innere Umbau des islamischen Kultus- und Begegnungszentrums.

Am Donnerstag teilte nun der Anwalt der islamischen Glaubensgemeinschaft Langenthal mit, diese habe neue Ideen für den Umbau. Im Wissen um diese neuen Pläne entschieden die Gegner, die Baubewilligung fürs Minarett anzufechten. Dies sagte der Sprecher des Langenthaler Aktionskomitees «Stopp Minarett» der Nachrichtenagentur SDA auf Anfrage.

Die Minarett-Gegner hatten zuvor den Weiterzug der Teilbaubewilligung von den weiteren Bauplänen der Muslime abhängig gemacht.

Sprecher des Aktionskomitees

Der Sprecher des Aktionskomitees sagte weiter, in der am Donnerstag eingereichten 40-seitigen Beschwerdeschrift würden im Wesentlichen drei Argumente aufgeführt.

Das wichtigste: Das Volk habe die Minarett-Initiative im vergangenen November angenommen. Diese Verbot sei jetzt in Kraft. Die bernische Baudirektion lasse in ihrem Entscheid zudem ausser acht, dass das Langenthaler Minarett massgeblich gewesen sei für die Lancierung der Volksinitiative.

Notfalls nach Strassburg

Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft hätte den Entscheid der bernischen Baudirektion anfechten können, verzichtet aber darauf. Das liege einerseits an der Begründung der bernischen Baudirektion und anderseits eben an den neuen Ideen für den Umbau, schreibt der Anwalt in seiner Mitteilung.

Auf Anfrage sagte er weiter, falls die Islamische Glaubensgemeinschaft ein neues Baugesuch einreiche, müsse das geplante Minarett nicht noch einmal baurechtlich beurteilt werden. Die bernische Baudirektion habe ja in ihrem Entscheid von September den Innen-Umbau von den äusserlichen Änderungen getrennt.

Schon klar sei, dass die Glaubensgemeinschaft am Verfahren vor Verwaltungsgericht als Gegnerin mitwirken werde.

ade (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=461216

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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