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Der gesetzliche Mindestlohn für Hausangestellte steht fest.

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Mittwoch, 20. Oktober 2010 / 11:18:07

Bundesrat legt Mindestlohn für Hausangestellte fest

Bern - Mindestens 18.20 Franken pro Stunde sollen Hausangestellte künftig verdienen, für Angestellte mit Berufserfahrung geht der Ansatz bis zu 22 Franken. Mit dem Normalarbeitsvertrag für die Branche hat der Bundesrat erstmals seit der Einführung der flankierenden Massnahmen einen Mindestlohn festgelegt.

Dies ist nur unter Bedingungen möglich, etwa dass innerhalb einer Branche die orts- und branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten wurden. In der Hauswirtschaft ist dies oftmals der Fall, wie eine Studie der tripartiten Kommission des Bundes zum Vollzug der flankierenden Massnahmen gezeigt hat.

Auch die Kantone beobachten, dass immer mehr Personen aus Tieflohnländern der neuen EU-Mitgliedstaaten in privaten Haushalten angestellt werden. Darum beantragte die tripartite Kommission dem Bundesrat schon vor knapp zwei Jahren den Erlass eines Mindestlohnes in der Hauswirtschaft. Diesem Ersuchen ist die Regierung am Mittwoch nun nachgekommen.

Mit der Einführung von Mindestlöhnen soll verhindert werden, dass durch der Ausweitung der Personenfreizügigkeit Personen zu Löhnen in Schweizer Haushalten arbeiten, welche weit unter dem branchenüblichen Niveau liegen, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft mit.

Verschiedene Ansätze

Der Normalarbeitsvertrag enthält drei verschiedene Ansätze: Für ungelernte Angestellte ohne Berufserfahrung beträgt der Mindestlohn 18.20 Franken pro Stunde. Für ungelernte Angestellte, die über vier Jahre Berufserfahrung in der Hauswirtschaft verfügen, wurde der Lohn auf 20 Franken festgesetzt.

Gelernte Hausangestellte mit einer dreijährigen beruflichen Grundbildung und einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis erzielen einen minimalen Stundenlohn von 22 Franken und gelernte Hausangestellte mit einem Berufsattest für eine zweijährige Berufsbildung 20 Franken.

Private Haushälte

Der Mindestlohn gilt nur für Angestellte in privaten Haushalten. Heime, Pensionen, Anstalten oder Spitäler sind davon nicht erfasst. Er kommt nur für Angestellte zum Zug, die durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche im gleichen Haushalt arbeiten.

Der Normalarbeitsvertrag tritt Anfang 2011 in Kraft und gilt bis Ende 2013 in der ganzen Schweiz mit Ausnahme von Genf. Der Kanton hat für die Branche schon früher einen Mindestlohn eingeführt.

ade (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=461025

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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