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Kachelmann-Anwalt Reinhard Birkenstock.

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Mittwoch, 20. Oktober 2010 / 22:30:16

Ex-Freundin Kachelmanns im Zeugenstand

Mannheim - Im Prozess wegen Vergewaltigung gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann hat das Landgericht Mannheim am Mittwoch die Vernehmung der Ex-Freundin fortgesetzt. Die Öffentlichkeit blieb auch am Mittwoch ausgeschlossen.

Die Richter befragten das mutmassliche Vergewaltigungsopfer Sabine W. während rund zehn Stunden. Die Frau habe dem Gericht die Tatnacht geschildert, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge in einer Verhandlungspause.

Bislang scheine die Frau die stundenlange Aussage gut zu verkraften. Die 37-jährige Radiomoderatorin wirft ihrem früheren langjährigen Freund vor, sie nach einem Beziehungsstreit mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Kachelmann bestreitet die Tat, seine Anwälte sprechen von einer Falschbezichtigung.

Am kommenden Montag (25. Oktober) muss die Ex-Freundin Kachelmanns erneut in den Zeugenstand. Dann werden sie die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger und Gutachter zur mutmassliche Vergewaltigung vom 9. Februar 2010 befragen.

Antrag Kachelmanns abgelehnt

Der Befangenheitsantrag Kachelmanns gegen das Gericht wurde zu Beginn des Verhandlungstages abgelehnt. Die Voraussetzungen lägen «mitnichten vor», so die Begründung. Es ist bereits der zweite Befangenheitsantrag der Verteidigung, der scheiterte.

Kachelmanns Verteidiger Reinhard Birkenstock sagte, er gehe trotz der Ablehnung weiter von einem Freispruch Kachelmanns durch das Landgericht Mannheim aus.

Hintergrund des zweiten Ablehnungsantrags war eine Auseinandersetzung über die Belehrung der Ex-Freundin Kachelmanns. Die Anwälte verlangten den Hinweis, dass sie im Falle eigener Strafbarkeit ein Zeugnisverweigerungsrecht habe. Damit zielten die Verteidiger auf die mögliche Falschbezichtigung durch die Ex-Freundin ab. Nachdem die Mannheimer Strafkammer die Belehrung über ihr Aussageverweigerungsrecht zunächst jedoch ablehnte, stellten Kachelmanns Verteidiger den Befangenheitsantrag.

Andere Richter entschieden jetzt, dass es keine Anhaltspunkte gab, dass der Ex-Freundin «ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zustehen könnte». Erst dann müsse eine Belehrung erfolgen.

Frühere Falschaussage

Hinter dem hartnäckigen Verfahrensstreit vor dem Landgericht Mannheim steckt eine frühere Falschaussage der Ex-Freundin in Teilbereichen. Die Radiomoderatorin hatte der Polizei zunächst gesagt, sie habe Flugtickets mit dem Namen Kachelmanns und einer anderen Frau erhalten, dazu ein anonymes Schreiben mit dem Hinweis auf intime Beziehungen der beiden.

Später räumte sie ein, dass sie nach Erhalt der Tickets selbst unter einem Vorwand Kontakt zu der anderen Frau aufnahm und dadurch die Untreue ihres langjährigen Freundes bestätigt fand.

ht (Quelle: sda)

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