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Victor Vekselberg zog sich mit einer Wiedergutmachungszahlung von 10 Mio. Fr. aus der Affäre.

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Montag, 18. Oktober 2010 / 19:10:49

Strafverfahren gegen Vekselberg eingestellt

Bern - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren gegen den russischen Oligarchen Viktor Vekselberg und zwei seiner Geschäftspartner im Fall Sulzer eingestellt. Der Fall OC Oerlikon ist hingegen noch nicht vom Tisch.

Vekselberg und die österreichischen Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf haben im Gegenzug eine Wiedergutmachungszahlung von 10 Mio. Fr. geleistet, wie das EFD am Montag mitteilte. Das EFD verdächtigte die drei Investoren, beim Einstieg in den Winterthurer Maschinenkonzern Sulzer die Meldepflicht verletzt zu haben.

Mit der Zahlung haben die Beschuldigten das «allenfalls bewirkte Unrecht ausgeglichen», wie das EFD mitteilte. Damit erübrige sich die weitere Untersuchung, ob die Beschuldigten gegen das Börsengesetz verstossen haben. Der beanstandete Einstieg der drei Investoren bei der Sulzer AG erfolgte in den Jahren 2006 und 2007.

Ein Herz für die Berggebiete

Von der Wiedergutmachungszahlung gehen je 1 Million Franken an die Schweizer Berghilfe und an die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden. Die restlichen 8 Millionen Franken fliessen dem EFD zu. Das Finanzdepartement will das Geld «zur Sicherstellung und Stärkung eines funktionierenden Finanzmarktes» verwenden.

Vekselbergs Beteiligungsgesellschaft Renova teilte mit, die Einstellung des Verfahrens bestätige die Auffassung der Gesellschaft, dass sie sich rechtskonform verhalten habe.

Der Anwalt von Pecik teilte mit, dass die getroffene Vereinbarung für seinen Mandanten befriedigend sei. Die Wiedergutmachungszahlung werde von Pecik, Stumpf und Vekselberg zu je einem Drittel getragen.

OC Oerlikon: Weiterzug durch EFD offen

Erst Ende September waren die drei Investoren in einem zweiten Verfahren vom Bundesstrafgericht frei gesprochen worden. Das EFD hatte sie mit einer Rekordbusse von je 40 Millionen Franken belegt - ebenfalls wegen angeblicher Verletzung der Meldepflicht und zwar beim Einstieg in die Firma OC Oerlikon, die damalige Unaxis.

 

fest (Quelle: sda)

http://www.st.gallen.ch/news/detail.asp?Id=460786

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Foto: hpgruesen (Pixabay License)

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